Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 157/2017 vom 30.01.2017
Übersicht über bundesweit organisierte Integrationsförderung
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat eine Übersicht über die Umsetzung der bundesweit organsierten Integrationsförderung erstellt. Diese sind für die Mitglieder Im Intranet unter Fachinformation und Service/Fachgebiete/Recht und Verfassung/Flüchtlingsbetreuung/Allgemeine Informationen abrufbar. Im Jahr 2016 haben nach vorläufigen Zahlen des BAMF rund 320 000 Personen einen Integrationskurs neu begonnen (Gesamtzahl 2015: 180 000). Dem gegenüber standen 552 400 Teilnahmeberechtigungen in 2016.
Durch die Öffnung der Integrationskurse und der berufsbezogenen Sprachkurse für die Zielgruppe der Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive im Oktober 2015 wurde der frühzeitige Zugang dieser Zielgruppe zum Spracherwerb ermöglicht. Bislang wurde rund 200 000 Asylbewerbern eine Berechtigung zur Teilnahme am Integrationskurs erteilt. Um von Anfang an die praktische Anwendung der erworbenen Sprachkenntnisse zu ermöglichen und damit Nachhaltigkeit zu sichern, setzt das BAMF in Zusammenarbeit mit der BA derzeit zwei besondere Schwerpunkte:
- Verknüpfung von arbeitsmarktlichen Maßnahmen sowohl mit dem Integrationskurs (KomPass) als auch perspektivisch mit der berufsbezogenen Sprachförderung.
- Erfassung von bisher erworbenen Kompetenzen sowohl in den Ankunftszentren als auch gegen Ende des Integrationskurses.
Az.: 16.0.10