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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 624/2007 vom 11.09.2007
Überwachungsverein und Elektronikschrottgesetz
Durch mehrere Mitgliedsstädte und -gemeinden ist die Geschäftsstelle darüber in Kenntnis gesetzt worden, dass ein sog. Überwachungsverein zur Wahrung des ElektroG e.V. (Heiligenstock 34, 42697 Solingen) Anschreiben an die Städte und Gemeinde versendet, in denen Sachverhalte angemahnt werden, die angeblich nicht den Vorgaben des ElektroG entsprechen (vgl. hierzu auch: Mitt. StGB NRW August 2007 Nr. 502). Der StGB NRW hat nunmehr den Überwachungsverein mit Sitz in Solingen angeschrieben. Das Schreiben hat folgenden Wortlaut:
„Durch mehrere Mitgliedsstädte und Mitgliedsgemeinden sind wir in jüngster Zeit über Anschreiben Ihres Überwachungsvereins zur Wahrung des ElektroG in Kenntnis gesetzt worden. Es ist unsererseits der Eindruck entstanden, dass Sachverhalte dargestellt werden, die sich bei näherer Aufklärung der Einzelheiten als nicht haltbar herausgestellt haben, weil es bei Beachtung der Rechtsvorgaben im ElektroG keinen Grund zur Beanstandung gab. Wir haben vor diesem Hintergrund auch das Umweltministerium NRW in entsprechender Weise in Kenntnis gesetzt. Unabhängig davon halten wir es für erforderlich, dass Sie uns Ihrerseits eine Mitteilung darüber geben, für welche Vereinsmitglieder Sie tätig sind, d. h. wer bei Ihnen Vereinsmitglied ist. Vor diesem Hintergrund sehen wir einer Übersendung der Vereinssatzung und einer Mitgliederliste mit Interesse entgegen und verbleiben …“
Die Geschäftsstelle wird über die Antwort des Überwachungsvereins zur Wahrung des ElektroG berichten, sobald diese vorliegt.
Az.: II/2 31-02-8 qu/ko