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Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport
StGB NRW-Mitteilung 114/2003 vom 22.01.2003
Übungsleiterpauschale
Die Geschäftsstelle hatte zuletzt in den Mitteilungen vom 5.12.2002 (lfd. Nr. 737/2002) über eine Einigung zur Übungsleiterpauschale berichtet. Die Geschäftsstelle weist darauf hin, daß diese Einigung ausschließlich den Ansatz aus dem Landeshaushalt für Sportvereine betrifft.
Das Gemeindefinanzierungsgesetz 2002 sah auch pauschale Zuweisungen an alle Gemeinden zur Förderung der Aktivitäten im Sportbereich vor. Diese Zuweisung richtete sich nach der Einwohneranzahl jeder Gemeinde zum 31. Dezember 2000. Je Einwohner wurde ein Betrag von 0,06 Euro bereitgestellt. Diese Übungsleiterpauschale wird es im Jahr 2003 nicht mehr geben, weil das Gemeindefinanzierungsgesetz für das Jahr 2003 eine derartige Zuweisung an Gemeinden nicht mehr vorsieht.
Az.: IV/2 380-19