Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 157/2023 vom 24.03.2023

Ukraine-Sondervermögen – Zweite Tranche

Nach Rückfrage der Geschäftsstelle bei dem Ministerium Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKJFGFI) wegen der Verwendungsmöglichkeiten und der Auszahlung der 390 Mio. Euro aus der zweiten Tranche des Sondervermögens Ukraine des Landes (vgl. Schnellbrief Nr. 68 vom 10.3.2023) hat das MKJFGFI hierzu Folgendes mitgeteilt:

„Bei den 390 Mio. Euro handelt es sich um Landesmittel zur einmaligen Beteiligung des Landes an den Kosten der Kommunen für die Schaffung, Unterhaltung und Herrichtung von Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete.

Die Mittel dürfen für Kosten der Kommunen für die Schaffung, Unterhaltung und Herrichtung von Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete eingesetzt werden. Hierzu zählen demnach auch Bau- und Sanierungskosten.

Die Mittel werden für Kosten im Zeitraum 24. Februar 2022 bis 31. Dezember 2023 gewährt. Es kommt darauf an, dass die Verbindlichkeit in diesem Zeitraum eingegangen worden ist (beispielsweise das Datum des Abschlusses des Vertrages). Der Zeitpunkt der Zahlung ist unerheblich.

Es ist vorgesehen, die Mittel im April auszuzahlen.

Ein  Verwendungsnachweis hat zu erfolgen in Form von einer tabellarischen Aufstellung der Kosten bis zum 31.03.2024 und Testat der Richtigkeit, Belege müssen aufgehoben, aber nicht vorgelegt werden. Es handelt sich also um ein maximal unaufwändiges Verfahren.

Entsprechende Informationen werden in Kürze den Kommunen zugehen.“

Az.: 41.0.1-006/013

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