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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 614/2019 vom 13.11.2019
Umfangreiche Ausweitung der ÖPNV-Förderung geplant
Das Bundeskabinett hat wesentliche Beschlüsse zur Stärkung des ÖPNV gefasst. Durch Novellen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) und des Regionalisierungsgesetzes (RegG) sollen die Bundesmittel zum Ausbau der ÖPNV-Infrastruktur sowie zum SPNV-Betrieb umfassend aufgestockt werden. Beide Maßnahmen stellen wichtige Meilensteine für den ÖPNV-Ausbau dar und entsprechen langjährigen Forderungen des DStGB.
1. Novelle des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG)
Auf Grundlage der Beschlüsse zum Klimaschutzprogramm wurde im Bundeskabinett am 06.11.2019 der Entwurf zum GVFG verabschiedet. Demnach sollen sich die GVFG-Mittel zur Förderung des ÖPNV von derzeit 333 auf 665 Mio. Euro in 2020 erhöhen. Für 2021 ist eine weitere Erhöhung auf dann 1 Mrd. Euro vorgesehen und ab 2025 sollen die Mittel 2 Mrd. Euro jährlich betragen. Ab 2026 wird dieser Betrag von 2,0 Mrd. Euro dann um 1,8 Prozent jährlich dynamisiert.
Derzeit dürfen GVFG-Mittel ausschließlich für den Neu- und Ausbau verwendet werden. Künftig sollen die Mittel nachrangig auch für Sanierungsprojekte zur Verfügung stehen. Die Fördergelder fließen künftig in:
Die Grunderneuerung von bestehenden ÖPNV-Anlagen (sogenannte „Bestandssanierung“). Die Sicherstellung des weiteren Betriebs bestehender Anlagen ist wichtig für einen attraktiven ÖPNV und leistet einen wichtigen Beitrag zu Klimaschutz, Luftreinhaltung und Lebensqualität in den Städten.
Den Aus- und Neubau von Bahnhöfen und Haltestellen des schienengebundenen ÖPNV - darunter von Straßenbahnen und U-Bahnen.
Den Aus- und Neubau von Umsteigeanlagen zum schienengebundenen ÖPNV in kommunaler Baulast - vorausgesetzt, diese stellen Ladestationen für Kraftfahrzeuge mit alternativen Antrieben bereit.
Der Fördersatz des Bundes wird zudem von 60 auf 75 Prozent erhöht, sofern eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung erfolgt. Die restlichen Mittel sind wie bisher gemeinsam von Bund und Ländern zu finanzieren. Vorhaben werden künftig ab einer Größenordnung von 30 Millionen Euro statt bisher 50 Millionen Euro gefördert - in Einzelfällen wird die Grenze sogar bis auf zehn Millionen Euro gesenkt. Dadurch können die Mittel für wirksame Projekte mit kleinerem Volumen eingesetzt werden. Die Novelle beinhaltet außerdem Erleichterungen zur Darlegung des gesamtwirtschaftlichen Nutzens.
2. Novelle des Regionalisierungsgesetzes (RegG)
Im Rahmen des Klimapaketes hat die Bundesregierung beschlossen, die Regionalisierungsmittel in den Jahren 2020 bis 2023 zu erhöhen und im Sinne der Planungssicherheit für die Länder bzw. die SPNV-Aufgabenträger zu dynamisieren. Durch die zusätzlich vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel sollen die Länder die Möglichkeit erhalten, die Nutzung des ÖPNV attraktiver zu gestalten und die Fahrgastzahlen zu erhöhen.
Für das Jahr 2020 sind laut des nun vom Kabinett verabschiedeten Gesetzentwurfs 150 Mio. Euro zusätzlich vorgesehen. Unter Berücksichtigung der Dynamisierung der Erhöhung des Teilbetrages aus dem Jahr 2020 und einer zusätzlich vorgesehenen Erhöhung um weitere 150 Mio. Euro belaufen sich die zusätzlichen Mittel im Jahr 2021 demnach auf 302,7 Mio. Euro. Die Mittel steigen 2022 auf 308,1 Mio. Euro und 2023 auf 463,7 Mio. Euro. Diese zusätzlichen Regionalisierungsmittel erhöhen den bereits gesetzlich festgelegten Auszahlungsbetrag des jeweiligen Jahres. Ab dem Jahr 2024 greift die bestehende Dynamisierung in Höhe von 1,8 Prozent. Damit erhöhen sich die Regionalisierungsmittel über die Jahre 2020 bis 2031 addiert um insgesamt 5,2 Mrd. Euro. Die Verteilung auf die einzelnen Bundesländer und somit auf die Aufgabenträger im SPNV folgt dabei dem bisher üblichen Schlüssel.
Die Erhöhung der Regionalisierungsmittel führt auf Grund der gesetzlichen Vorgabe in § 37 Eisenbahnregulierungsgesetz zu einer Erhöhung der Trassen- und Stationspreise für den SPNV. Denn nach der gesetzlichen Regelung ist die Entwicklung der Trassen- und Stationspreise für den SPNV an die Entwicklung der Regionalisierungsmittel gekoppelt.
Az.: 33.3.2-001/007