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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 123/2009 vom 27.01.2009
Umfrage der Bezirksregierung Arnsberg zu Derivatgeschäften
Die Bezirksregierung Arnsberg hatte im Oktober 2008 ein Auskunftsersuchen an die Oberbürgermeister, Landräte und Bürgermeister im Regierungsbezirk zu den dortigen Derivatgeschäften gerichtet. Mit Schnellbrief vom 28.10.2008 hatten wir die Mitgliedstädten und -gemeinden u. a. über dieses Auskunftsersuchen und ein Schreiben der Geschäftsstelle an das Innenministerium in der Angelegenheit informiert.
Wir halten den Vorstoß der Bezirksregierung für problematisch. Der ganze Duktus des Schreibens („... warum bislang eine Beendigung nicht erfolgte“) erzeugte den Eindruck eines haushaltsrechtswidrigen Verhaltens, das zum Gegenstand einer konkreten Überprüfung gemacht wird. Hierfür fehlen indes objektiv sämtliche Anhaltspunkte. Insofern ist nicht ersichtlich, welchem Zweck die für die Kommunen aufwändige Informationssammlung haben sollte und weshalb sie sich a priori für ein bestimmtes Verhalten rechtfertigen sollen, das weder anzeige- noch genehmigungspflichtig ist.
Wir hatten deshalb das Innenministerium als oberste Kommunalaufsichtsbehörde angeschrieben und darum gebeten, diese Umfrage zu beenden. Nunmehr hat das Innenminsiterium des Landes Nordrhein-Westfalen nach Rücksprache mit der Bezirksregierung Arnsberg geantwortet. Die Antwort geben wir Ihnen wie folgt zur Kenntnis:
„Sehr geehrter Herr Dr. Schneider,
in o.g. Angelegenheit hat mir die Bezirksregierung Arnsberg inzwischen berichtet und u.a. Folgendes dazu ausgeführt:
‚... mein an die Oberbürgermeister, Landräte und Bürgermeister meines Bezirkes gerichtetes Auskunftsersuchen zu den dortigen Derivatgeschäften erfolgte im Rahmen der mir übertragenen Aufsicht gem. 119 ff. GO. Wenngleich der Einsatz von Derivaten nicht anzeigepflichtig ist, sehe ich es unter Berücksichtigung der bei einigen Kommunen eingetretenen Verluste als geboten an, mir einen Überblick über die abgeschlossenen Derivatgeschäfte zu verschaffen, um so feststellen zu können, ob die geltenden Regelungen beachtet wurden. Dies ist auch insbesondere unter dem Gesichtspunkt geschehen, ob das Spekulationsverbot eingehalten wurde, um bei evtl. Verdachtsfällen weitergehende Aufsichtsmaßnahmen anzuwenden. Dies sehe ich als legitimes und erforderliches Mittel meiner Aufsichtsfunktion an.
Mit meiner Abfrage habe ich keinesfalls die der Kommunalaufsicht nach der GO NRW eingeräumte Zuständigkeit überdehnt. Die sowohl im Regierungsbezirk Arnsberg als auch in anderen Regierungsbezirken öffentlich gewordenen Verluste im Zusammenhang mit Derivatgeschäften dürfte dem Städte- und Gemeindebund nicht entgangen sein.
Es war nicht beabsichtigt, die Rechtswidrigkeit der Derivatgeschäfte grundsätzlich zu unterstellen...’
Zudem ist nach Aussage der Bezirksregierung zwischen Herrn Regierungspräsident Diegel und dem Städte- und Gemeindebund NRW inzwischen eine Vereinbarung getroffen worden, bei vergleichbaren Sachverhalten zukünftig vorab Gespräche zu führen.
Ich hoffe, dass sich die Angelegenheit damit erledigt hat. Die Bezirksregierung Arnsberg erhält eine Durchschrift meines Schreibens.“
Az.: IV/1 912-03