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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 510/1997 vom 05.10.1997
Umfrage zu Abfallgebühren
Anfang des Jahres 1997 hatte das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen eine Umfrage zur Höhe der Abfallentsorgungsgebühren in den einzelnen Gemeinden gestartet. Zwischenzeitlich hat der Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen, Herr Kniola, das Ergebnis der Umfrage mitgeteilt und hierzu folgende Feststellungen getroffen:
1. Die Abfallentsorgungsgebühren der einzelnen Gemeinden sind aufgrund der unterschiedlichen Entsorgungsstrukturen nicht vergleichbar, denn die aus vielen Teilleistungen bestehende Gesamtleistung Abfallentsorgung wird den Gebührenzahlern nach sehr unterschiedlichen Gebührenmaßstäben in Rechnung gestellt. Darüber hinaus werden oftmals bestimmte Teilleistungen in die Abfallgebühr für den Restmüll einkalkuliert (z.B. Sperrmüllentsorgung, Sondermüllentsorgung aus Haushalten u.s.w.). Andererseits gibt es auch zahlreiche Gemeinden, die diese Teilleistung gesondert abrechnen. Beide Verfahren begegnen auch im Hinblick auf die ständige Rechtsprechung des OVG Münster keinen Bedenken. Auch weitere sich auf die Gebühren auswirkende Rahmenbedingungen sind von Gemeinde zu Gemeinde sehr unterschiedlich. So bewegt sich der Rhythmus der Restmüllabfuhr von zweimal wöchentlich bis zu einmal in vier Wochen. Häufig können die Gebührenzahler in begründeten Fällen die Abfuhrhäufigkeit in gewissem Rahmen auch selbst bestimmen und so in begrenztem Maße selbst Einfluß auf die Höhe ihrer Gebühren nehmen.
2. Wenn auch ein Vergleich der Abfallentsorgungsgebühren verschiedener Gemeinden nicht möglich ist, so kann aber die Entwicklung der Abfallentsorgungsgebühren in den einzelnen Gemeinden abgelesen werden. Der Innenminister weist ausdrücklich darauf hin, daß er mit seiner Aussage, die Abfallgebühren der Gemeinden sei nicht miteinander vergleichbar, nicht alleine dasteht. Selbst der die Gebührenentwicklung stets kritisch beobachtende Bund der Steuerzahler hält die Abfallgebühren - so jedenfalls mehrere Pressemeldungen im Mai 1997 - neuerdings für nicht mehr vergleichbar.
3. Überwiegend wird von den Gemeinden ein weiterer - teilweise auch starker - Anstieg der Abfallentsorgungsgebühren prognostiziert. Dieser wird in vielen Fällen mit der Umsetzung abfallrechtlicher und abfalltechnischer Vorgaben (z.B. Deponienachrüstungen, Inbetriebnahme von Müllverbrennungsanlagen, Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz) begründet. Der Innenminister weist darauf hin, daß deshalb in der Zukunft noch stärker darauf zu achten sein wird, daß durch abfallrechtliche, abfallwirtschaftliche und technische Rahmenbedingungen keine weiteren Kostenerhöhungen - und damit Gebührensteigerungen - vorprogrammiert werden. Dies entbindet allerdings die Gemeinden nach Auffassung des Innenministers selbstverständlich nicht davon, selbst Maßnahmen zur Kostenbegrenzung zu erreichen, wenngleich der Innenminister darauf hinweist, daß der Spielraum der Gemeinden insoweit begrenzt ist, weil die Abfallentsorgung im wesentlichen durch die (hohen) Fixkosten der anzuwendenden Entsorgungstechniken geprägt ist.
<DIR>Az.: IV/2 33-10 qu/sb