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Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport
StGB NRW-Mitteilung 637/2017 vom 25.10.2017
Umfrage zu Durchführung des Gesamtvertrags zu § 53 Urheberrechtsgesetz
Zwischen den Bundesländern einerseits und den Verwertungsgesellschaften sowie den Verlagen andererseits besteht ein so genannter Gesamtvertrag zur Vereinbarung einer angemessenen Honorierung der nach § 53 Absatz 3 des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) gesetzlich erlaubten Nutzungen von Werken sowie die vertragliche Ermöglichung von Nutzungen von Unterrichtsmaterialien für den Unterrichts- und Prüfungsgebrauch und grafischen Aufzeichnungen von Werken der Musik im analogen und digitalen Bereich.
Die Bundesländer sind im Rahmen des Vollzugs dieses Gesamtvertrags zur Durchführung repräsentativer Erhebungen an Schulen verpflichtet. Ziel dieser Maßnahmen ist die Ermittlung des Umfangs der Nutzung von urheberrechtlich geschützten Inhalten an den Schulen.
Das Landesministerium für Schule und Bildung (MSB NRW) hat durch Schreiben vom 10.10.2017 darüber informiert, dass per Zufallsprinzip ausgewählte Schulen zur Mitwirkung an der durch das Marktforschungsinstitut DCORE GmbH durchgeführten Repräsentativerhebung gebeten wurden. Das anonyme Verfahren kann sowohl per Internet als auch in Papierform durchgeführt werden. Die Befragungen werden in der Zeit zwischen dem 06.11.2017 und dem 15.12.2017 stattfinden.
Der Gesamtvertrag zwischen den Bundesländern und den Rechteinhabern ist im Volltext unter folgender Adresse abrufbar: https://goo.gl/oekoS . § 53 UrhG ist im Volltext unter folgender Adresse abrufbar: https://goo.gl/Mnj6sF .
Az.: 45.2.5.3-004/001