Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 265/1997 vom 20.05.1997

Umfrage zu kommunalen Finanzhilfen bei Rückkehr von Bürgerkriegsflüchtlingen

Immer mehr Kommunen erwägen im Hinblick auf die Verzögerungen der Rückführung von bosnischen Bürgerkriegsflüchtlingen (wir berichteten in den Mitteilungen Nr. 9, S. 167 ff.) und die Abschiebungshindernisse von abgelehnten Asylbewerbern deren freiwillige Rückkehr in ihre Heimat finanziell zu unterstützen. Dabei steht vor allem der Gedanke im Vordergrund, die Leistungen für die inländische Versorgung, zu denen die Kommunen nach dem AsylblG verpflichtet sind, als Starthilfe für die Rückkehr in den Heimatstaat auszuzahlen. Angesichts der Tatsache, daß mit Ablauf des Jahres 1997 für die meisten bosnischen Bürgerkriegsflüchtlinge die dreijährige Landeserstattung abläuft und die Landesregierung trotz intensiver Bemühungen der Geschäftsstelle bislang keine Anstalten dazu macht, die Zahlungsfrist auszudehnen, gewinnt die Frage der Finanzunterstützung rückkehrwilliger Flüchtlinge und Asylbewerber unter dem Gesichtspunkt der freiwilligen kommunalen Leistung besondere Bedeutung. Vor diesem Hintergrund bitten wir alle Mitgliedskommunen um Mitteilung bis zum

30. Juni 1997,

ob sie freiwillige Leistungen an Flüchtlinge und Asylbewerber gewähren und in welcher Form bzw. nach welchem Modell diese Leistungen ggf. angeboten werden. Dabei ist insbesondere von Interesse, ob die Finanzhilfen ausschließlich an aufgenommene Flüchtlinge gezahlt werden oder auch für den Aufbau von Wohnraum und/oder sozialen Einrichtungen in den Herkunftsgebieten bestimmt sind.

Az.: I/3 810-1

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