Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 505/2003 vom 23.06.2003

Umfrage zu Photovoltaik-Anlagen auf kommunalen Gebäuden

Mit Schnellbrief Nr. 32 vom 08.04.2003 hatten wir die Mitgliedsstädte- und gemeinden gebeten, ob und in welcher Höhe ein Entgelt für die Überlassung kommunaler Dachflächen für Photovoltaik-Anlagen an private Unternehmen verlangt wird und welche Städte und Gemeinden diese Anlagen in Eigenregie betreiben. Das Umfrageergebnis läßt sich wie folgt skizzieren:
 
- 52 Städte und Gemeinden haben mitgeteilt, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Photovoltaik-Anlagen auf kommunalen Gebäuden betrieben werden. Des Weiteren sind in diesen Fällen auch keine privaten Unternehmen an die Städte und Gemeinden mit dem Vorschlag herangetreten, auf kommunalen Gebäuden Photovoltaik-Anlagen zu errichten.
- In 36 Städten und Gemeinden werden Photovoltaik-Anlagen - schwerpunktmäßig auf kommunalen Schuldächern - in Eigenregie betrieben.
- Eine Stadt stellt das Dach ihrer Mehrzweckhalle für eine Photovoltaik-Anlage einem privaten Unternehmen für eine Laufzeit von 20 Jahren unentgeltlich zur Verfügung.
- Der Ratsbeschluss einer Stadt sieht die grundsätzliche Möglichkeit der Überlassung von Dachflächen stadteigener Gebäude zur Gewinnung von Solarstrom vor. Für die Errichtung einer Anlage soll nach dem Ratsbeschluss eine einmalige Nutzungsentschädigung von 50 EUR/kWp erhoben werden (p = peak ist die Maßeinheit für die Spitzenleistung einer Photovoltaik-Anlage).
- In einer Stadt wird für die Überlassung der Dachfläche einer Schule ein jährlicher Mietzins i. H. von 120 EUR entrichtet.
- In einer Gemeinde ist ein Investor an die Gemeinde herangetreten, um eine Photovoltaik-Anlage auf gemeindlichen Gebäuden zu errichten. Die Gemeinde steht mit dem Investor in Verhandlungen dahingehend, dass ein Nutzungsentgelt i. H. von 10 Prozent des positiven Betriebsergebnisses pro Jahr und einmalig 1 EUR (Laufzeit 25 Jahre) gezahlt werden.
- In einer Stadt wird für die Installation und den Betrieb einer Photovoltaik-Anlage auf einem Schuldach als Nutzungsentschädigung 0,52 EUR pro qm2  genutzter Dachfläche/Jahr gezahlt.
 
Zwei Gestattungsvertragsmuster zur Installation einer Photovoltaik-Anlage sind im Intranet unter „Fachinformationen & Service“, „Fachgebiete“, „Finanzen und Kommunalwirtschaft“, "Photovoltaik" unter dem Titel „Photovoltaik-Anlagen auf kommunalen Gebäuden“ abrufbar.

Az.: IV/3 811-16

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