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StGB NRW-Mitteilung 149/2014 vom 18.02.2014
Umfrage zum Rundfunkbeitrag
Am 7. Februar 2014 ging die Durchführung der ökonomischen Analyse zum Rundfunkbeitrag von ARD, ZDF und Deutschlandradio mit Unterstützung der kommunalen Spitzenverbände in den stichprobenartig ausgewählten Städten, Gemeinden und Landkreisen zu Ende. Erfreulicherweise haben von den angeschriebenen 350 Kommunen etwa 70 ihre elektronischen Umfragebögen zurückgesendet. Für dieses Engagement bedankt sich der DStGB recht herzlich bei den mitwirkenden Kommunen.
Mit dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) ist zum 1. Januar 2013 bekanntlich eine umfassende Reform der Rundfunkfinanzierung erfolgt. Die bis dahin gerätebezogenen GEZ-Gebühren wurden durch haushalts- bzw. betriebsbezogene Rundfunkbeiträge abgelöst. Dieses Verfahren auf völlig neuer Grundlage hat in den Kommunen zu einem nicht unerheblichen Verwaltungsmehraufwand geführt. Eine Vielzahl von Städten und Gemeinden ermittelte auf der Grundlage der neuen Beitragsordnung darüber hinaus eine wesentlich höhere Kostenbelastung.
Zum Nachweis der Kostenbelastung und der Ermittlung möglicher Stellschrauben für eine Abhilfe haben die kommunalen Spitzenverbände mit dem im öffentlich-rechtlichen Rundfunk federführenden SWR ein Verfahren vereinbart, mit dem transparent und nachweisbar die Belastungssituation der Kommunen im Vergleich zur vorherigen Belastung mit der Rundfunkgebühr ermittelt werden soll. Unterstützt werden die kommunalen Spitzenverbände und die Rundfunkanstalten durch E.CA Economics GmbH, ein wirtschaftswissenschaftliches Beratungsunternehmen.
Das Institut wird nunmehr die Auswertung der Umfrage vornehmen. Die Ergebnisse und die Bewertung durch die Rundfunkanstalten sowie die kommunalen Spitzenverbände sollen bis Ende März 2014 vorliegen. (Quelle: DStGB-aktuell 0614-05)
Az.: IV/2 310-19