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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 195/1999 vom 20.03.1999
Umfrage zum Verwiegesystem bei der Müllabfuhr
In den Mitt.NWStGB 1999, Nr. 32 vom 05.01.1999 hatte die Geschäftsstelle nachgefragt, welche Städte und Gemeinden das Abfallverwiegungssystem durchführen. Zwischenzeitlich haben folgende Städte und Gemeinden mitgeteilt, daß die Abrechnung der Abfallentsorgungskosten über den Wiegemaßstab im Rahmen eines Abfallverwiegungssystems durchgeführt wird:
Stadt Detmold
Stadt Emmerich
Stadt Geilenkirchen
Stadt Gevelsberg
Stadt Hamminkeln
Stadt Heiligenhaus
Gemeinde Hiddenhausen
Gemeinde Hövelhof
Gemeinde Leopoldshöhe
Stadt Neuenrade
Stadt Olpe
Gemeinde Rödinghausen
Stadt Steinfurt
Stadt Spenge
Gemeinde Waldfeucht
Stadt Wegberg
Damit führen zur Zeit von 396 Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen ca. 4 % das Abfallverwiegungssystem durch.
Az.: II/2 31-13