Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 522/2017 vom 26.07.2017

Umfrage zum Weiterbetrieb von Windenergieanlagen

Bereits heute befassen sich viele Betreiber mit der Frage, ob bzw. unter welchen Bedingungen Bestandsanlagen über den Förderzeitraum nach dem EEG hinaus weiterbetrieben werden können. Dieser läuft für erste Windenergieanlagen Ende 2020 aus. Erste Prognosen gehen davon aus, dass rund 4,5 Gigawatt (GW) Erzeugungskapazität davon betroffen sein werden. Für den Zeitraum 2021 bis 2025 wird in Branchenkreisen erwartet, dass im Schnitt 2,5 GW pro Jahr aus der EEG-Förderung fallen werden.

Die Fachagentur Windenergie an Land (FA Wind) will im Rahmen einer Analyse den qualitativen wie quantitativen Kenntnisstand über den zu erwartenden Netto-Rückgang an Windenergiekapazitäten bis Mitte des nächsten Jahrzehnts erweitern. Dabei sollen der Umfang der geplanten Stilllegungen und deren Gründe, die Voraussetzungen unter denen Anlagen weiterbetrieben, repowert oder stillgelegt werden, näher beleuchtet werden.

Grundlage der Analyse ist eine Branchenumfrage, mit der die FA Wind ermitteln möchte, welcher Anlagenpark in den nächsten Jahren betroffen sein wird und wie viele Anlagen aus heutiger Sicht nach Auslaufen der EEG-Förderung stillgelegt, weiterbetrieben oder durch Neuanlagen ersetzt werden sollen. Für die Umfrage, die von Seiten des StGB NRW unterstütz wird, bittet die FA Wind um rege Beteiligung, um einen möglichst großen Querschnitt an Betreibern in der Analyse abbilden zu können.

Die Umfrage richtet sich primär an Betreiber von Windturbinen mit einer spezifischen Mindestleistung von 500 kW, die vor 2010 in Betrieb genommen wurden. Nähere Informationen zur Umfrage sowie den Fragebogen finden Sie auf unseren Internetseiten unter folgendem Link: https://www.fachagentur-windenergie.de/aktuell/detail/vorbereitung-auf-foerderende-nach-dem-eeg.html .

Der Umfragebogen steht dort als Excel-Datei zum Download hier zur Verfügung. Die FA Wind bittet darum, ausgefüllte Bögen bis Mitte August an die Geschäftsstelle der FA Wind per E-Mail zurückzusenden. Bei Fragen kann man sich an Dirk Sudhaus, Tel. 030-64 494 60-69, E-Mail: sudhaus@fa-wind.de wenden.

Az.: 20.1.4.1-002/001 gr

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