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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 521/1999 vom 05.08.1999
Umfrage zur Erhebung von Kanalanschlußbeiträgen
Im Zusammenhang mit der jährlichen Abfrage des Innenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen zur Höhe der Abwassergebühren in NRW haben mehrere Mitgliedsstädte- und gemeinden darauf hingewiesen, daß sie keine Kanalanschlußbeiträge erheben und dies im Rahmen der alljährlichen Veröffentlichung des Ergebnisses der Abwassergebührenumfrage nicht vermerkt wird. Vor diesem Hintergrund bittet die Geschäftsstelle diejenigen Städte und Gemeinden, die keine Kanalanschlußbeiträge erheben, um entsprechende Mitteilung. Die Geschäftsstelle wird dann bei der Veröffentlichung der diesjährigen Abwassergebührenumfrage des Innenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen darauf hinweisen, welche Städte und Gemeinden keine Kanalanschlußbeiträge erheben. Es wird darum gebeten, eine entsprechende Mitteilung bis zum 31. Oktober 1999 an die Geschäftsstelle zu richten, zumal die Geschäftsstelle die durch das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen erhobenen Daten voraussichtlich im November 1999 in den Mitteilungen des NWStGB veröffentlichen wird.
Az.: II/2 24-21-1 qu/g