Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 442/2004 vom 21.06.2004

Umfrage zur Interkommunalen Zusammenarbeit

Von Dezember 2003 bis Januar 2004 hat die Kienbaum Management Cunsultants GmbH –in Kooperation mit dem Deutschen Städte- und Gemeindebund – alle Städte und Gemeinden in Deutschland mit mehr als 10.000 Einwohner (ohne die Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg) zum Stand und zu den Perspektiven sowie zu den Chancen und Risiken der interkommunalen Zusammenarbeit befragt (vgl. Mitt. Nr. 11/2004). Die wesentlichen Ergebnisse der Studie:

- Interkommunale Zusammenarbeit wird bereits heute von vielen Kommunen in verschiedenen Bereichen praktiziert. Schwerpunkte bilden die Bereiche Tourismusförderung und Regionalmarketing, Wasserver- und Abwasserentsorgung, Informationstechnologie und Volkshochschule.

- Die interkommunale Zusammenarbeit wird in Zukunft an Bedeutung gewinnen. Planung und Vorbereitung der Kommunen beziehen sich insbesondere auf interne Servicebereiche wie Einkauf, Personaldienstleistungen, Informationstechnologie, Rechnungsprüfung und Gebäudewirtschaft.

- Die bisherige Zusammenarbeit wird überwiegend als erfolgreich eingeschätzt.

- Die Verbesserung der Wirtschaftlichkeit ist das wichtigste Kooperationsziel, es folgen die Sicherstellung der Aufgabenerfüllung sowie die Verbesserung der Service- und Bürgerorientierung.

- Die größten Chancen der interkommunalen Kooperation werden in der Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und der Qualität der Aufgabenerfüllung sowie in der Nutzung von Größenvorteilen gesehen.

- Mit der interkommunalen Zusammenarbeit sind auch Risiken verbunden wie die unterschiedliche Leistungsbereitschaft der beteiligten Kommunen oder die nicht ausreichenden Vereinbarungen und Verträge.

- Die Kommunen schöpfen bei der Wahl der Organisations- und Rechtsformen das gesamte Spektrum der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten aus.

- Sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene gibt es rechtliche Regelungen, die die interkommunale Zusammenarbeit aus Sicht der Kommunen erschweren.

Die Geschäftsstelle weist in diesem Zusammenhang nochmals auf die Neuregelungen der §§ 3 u. 4 GO hin, die eine weitgehende interkommunale Zusammenarbeit bei Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung betrifft (vgl. Mitt. 318/2004). Ferner wird auf die Informationsbörse „Kommunale Zusammenarbeit“ hingewiesen (Mitt. 314/2004).

Die Studie kann kostenlos bei der Kienbaum Management Consultants GmbH, Georg-Glock-Str. 8, 40474 Düsseldorf, Tel.: 0211/96 59-0, E-Mail: kienbaum@kienbaum.de, bestellt werden.



Az.: I/2 020-90

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