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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 401/1996 vom 20.08.1996
Umfrage zur mehrjährigen Festsetzung der Hundesteuer
Aus dem Kreis der Mitgliedskommunen wurde die Frage an die Geschäftsstelle herangetragen, ob es Kommunen gibt, in denen die Hundesteuer nicht nur für das laufende, sondern auch für die folgenden Jahre festgesetzt wird, so daß ein neuer Steuerbescheid nur bei einer Änderung der tatsächlichen Verhältnisse ergeht.
Da der Geschäftsstelle eine solche Vorgehensweise bislang nicht bekanntgeworden ist, wird um Mitteilung gebeten, ob insoweit Erfahrungswerte vorliegen.
Az.: V/3-933-40