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Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport
StGB NRW-Mitteilung 576/2003 vom 24.07.2003
Umgang mit bedrohlichen Situationen und Extremsituationen in Schulen
Das Amtliche Schulblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf vom 15.04.2003 enthält unter Ziffer 31 einen Beitrag zum Umgang mit bedrohlichen Situationen/Extemsituationen in Schulen. Die Bezirksregierung hat darauf hingewiesen, daß es im vergangenen Jahr an einigen Schulen Extremsituationen gegeben habe, bei denen sich Schülerinnen und Schüler aber auch Lehrerinnen und Lehrer durch Mitschüler bedroht fühlten oder in denen es auch zu tragischen Ereignissen gekommen sei. Die Bezirksregierung hat darum gebeten, Ansprechpartner für Schulen in bedrohlichen Situationen mitzuteilen. Diese Informationen sollen dann den Schulen der Sekundarstufe I und Sekundarstufe II einschließlich der Berufskollegs im Verantwortungsbereich der Bezirksregierung Düsseldorf zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus ist angeregt worden, eine Projektgruppe zu bilden, die aus einem Beamten der Schulverwaltung, einem Polizeibeamten und einem Schulpsychologen besteht.
Die Geschäftsstelle weist darauf hin, daß die Ausführungen der Bezirksregierung Düsseldorf nicht als Verpflichtung der Schulträger zu verstehen sind, sondern lediglich als Anregung, sich über die Thematik Gedanken zu machen. Dies hat der zuständige Referatsleiter aus dem Ministerium für Schule, Jugend und Kinder des Landes Nordrhein-Westfalen in einem fernmündlichen Gespräch bestätigt.
Az.: IV/2-241-7/1