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StGB NRW-Mitteilung 684/2015 vom 04.11.2015
Umgang mit Phänomen Reichsbürgerbewegung
Der Verfassungsschutz NRW registriert seit Beginn des Jahres 2014 eine steigende Zahl von Vorfällen mit Personen, die als „Reichsbürger“ oder „Staatliche Selbstverwalter“ bezeichnet werden. Zu der sehr heterogenen „Reichsbürgerbewegung“ zählen zahlreiche Untergruppen, wie z.B. die Germaniten. Die Anhänger der Reichsbürgerbewegung stellen im Rahmen ihrer Kontakte zu staatlichen und kommunalen Stellen die Behauptung auf, dass weiterhin das Deutsche Reich in den Grenzen von 1937 fortbestehe. Sie stellen die Legitimation und die rechtliche Existenz der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Institutionen in Abrede. Die Empfehlungen des Verfassungsschutzes zum Umgang mit dem Phänomen der Reichsbürgerbewegung können StGB NRW-Mitglieddskommunen im StGB NRW-Internet (Mitgliederbereich) unter Fachinfo/Service/Fachgebiete/Recht und Verfassung/Staatsangehörigkeit herunterladen.
Az.: I/2 18.1.2