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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 17/2023 vom 19.01.2023
Umsatzsteuerliche Behandlung von Gebühren als durchlaufender Posten oder Leistungsentgelt
Mit BMF-Schreiben vom 11.01.2023 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder zu einem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 03.07.2014 – V R 1/14 – Stellung genommen. Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
Der BFH hat in seinem Urteil entschieden, dass Gebühren durchlaufende Posten sind, auch wenn sie gesamtschuldnerisch vom Unternehmer und Leistungsempfänger geschuldet werden. Die Klägerin und Revisionsbeklagte im damaligen Verfahren betrieb ein Krematorium.
Dies steht im Widerspruch zu Abschnitt 10.4 Abs. 4 Satz 1 UStAE. Demnach würde die Annahme eines durchlaufenden Postens ausscheiden, wenn der Unternehmer die Beträge gesamtschuldnerisch mit dem Empfänger seiner Leistung schuldet. Zukünftig kommt es auf dieses Kriterium nicht mehr an. Abschnitt 10.4 Abs. 4 wird daher neu gefasst.
Nach dem Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder sind die Grundsätze des BFH-Urteils insoweit nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden, als der BFH als Voraussetzung eines durchlaufenden Postens dessen korrespondierende Behandlung in der Buchführung des Steuerpflichtigen fordert.
Az.: 41.6.8.1-003/003 mu