Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 471/2014 vom 06.08.2014

Umsetzung „Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“

Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen hat den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend des Landtags NRW über das präzisierte Landesgesamtkonzept zur Umsetzung „Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen (2012-2015) in NRW“ unterrichtet. Ende des Jahres 2012 habe die Landesregierung den Ausschussmitgliedern ein erstes Landesgesamtkonzept entsprechend der Vorlage der Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung zur Umsetzung der Bundesinitiative vorgelegt.

Dieses Konzept sei zwischenzeitlich präzisiert worden. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend habe das Konzept im Jahr 2014 erneut genehmigt. Die wesentlichen Änderungen des präzisierten Konzeptes sind nach Mitteilung des MFKJKS: 

  1. Die Einordnung der Frühen Hilfen nach § 1 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) in das altersübergreifende Verständnis Früher Hilfen in NRW.
  2. Die Ausarbeitung von Haupt- und Teilzielen und jeweilige Beschreibungen der Zielerreichung 

Die Vorlage mit rund 80 Seiten detaillierten Informationen kann im Internet unter www.landtag.nrw.de - Dokumente & Recherche - Dokumentenabruf - unter Angabe der Vorlagennr. 16/1959 abgerufen werden.

Az.: III/2 810-8

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