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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 332/2003 vom 24.03.2003
Umsetzung der EU-Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Richtlinie
[NR] Umsetzung der EU-Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Richtlinie
Die Richtlinie 2002/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Januar 2003 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte ist mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU am 13. Februar 2003 in Kraft getreten (Amtsblatt der EU L 37, 46. Jahrgang, S. 19ff. vom 13.02.2003). Es steht nun die Umsetzung der Richtlinie bis August 2004 in deutsches Recht an. Vor diesem Hintergrund bereitet der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) gemeinsam mit dem Deutschen Landkreistag und dem Deutschen Städtetag eine Umfrage über die derzeitige Ausgestaltung der Getrenntsammlung von Elektro-Altgeräten im Rahmen der kommunalen Abfallentsorgung vor. Im Rahmen der Umfrage wird es auch darum gehen, einen Überblick über die Kosten zu bekommen, die bei der Erfassung und Verwertung bzw. Entsorgung von Elektro-Altgeräten entstehen. Der DStGB hat in Abstimmung mit dem StGB NRW einen Fragebogen erarbeitet. Der Fragebogen wird demnächst in einer Endfassung an den StGB NRW gehen, damit die entsprechende Umfrage bei den Mitgliedstädten und –gemeinden in NRW gestartet werden kann.
Az.: II/2 31-02 qu/g