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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 379/2014 vom 20.05.2014
Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie
Ziel der im Jahr 2009 verabschiedeten Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) ist es, bis 2015 einen guten ökologischen und chemischen Zustand aller Gewässer in der Gemeinschaft zu erreichen. Zur Umsetzung dieses Ziels mussten die Mitgliedstaaten Flusseinzugsgebiete innerhalb ihres jeweiligen Hoheitsgebiets bestimmen. Sie dienen einer besseren Kontrolle des zu erreichenden Zustands. Einzugsgebiete, die auf dem Hoheitsgebiet von mehr als einem Mitgliedstaat liegen, wurden dabei internationalen Flusseinzugsgebieten zugeordnet. Für sie hat die Europäische Kommission ein besonderes Kontrollrecht.
In Deutschland sind fast alle Flusseinzugsgebiete international. Lediglich die Gebietseinheiten „Weser und Warnow-Peene“ sind rein national und fallen somit nicht unter die europäische Kompetenz, ihr Zustand muss jedoch der Kommission gemeldet werden. Weiter mussten bis 2009 für jedes Einzugsgebiet ein Bewirtschaftungsplan und ein Maßnahmenprogramm aufbauend auf verschiedenen Wasseranalysen erstellt werden. Die Ergebnisse hieraus werden regelmäßig von der EU-Kommission überprüft und der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Sie sind für Deutschland bis auf Ausnahmen im Vergleich mit anderen Ländern positiv.
Bisher haben 23 EU-Mitgliedstaaten Bewirtschaftungspläne erarbeitet und der Kommission übermittelt. Vier Mitgliedstaaten (B, Gr, E und Pl) haben noch keine oder noch keine vollständigen Pläne erstellt oder verabschiedet und folglich der EU-Kommission auch noch nicht vollständig übermittelt. Deutschland hat das Soll erfüllt. Rein numerisch sind bisher von den zu erwartenden 174 Bewirtschaftungsplänen bislang 124 bei der Kommission eingegangen.
Auf den Plänen aufbauend sollen die Mitgliedstaaten zudem Umweltinformationen für sämtliche Gewässer nach Brüssel melden. Neben den Informationen wird allerdings auch das Überwachungsniveau von der Kommission begutachtet. In einigen Ländern sind dabei gravierende Mängel festzustellen. In Deutschland funktioniert die Überwachung insgesamt sehr gut. In vielen Bereichen übertreffen die deutschen Pläne für die Überwachung sogar die Mindestanforderungen aus der WRRL.
Um das Ziel, alle europäischen Gewässer in einen guten Zustand zu bringen, zu erreichen, ist in der Wasserrahmenrichtlinie ferner festgelegt worden, dass unter Zugrundelegung des Verursacherprinzips, auch die umwelt- und ressourcenbezogenen Kosten von Wasserdienstleistungen abgedeckt werden müssen. Hier setzt die Kritik der Europäischen Kommission an Deutschland ein. Ihrer Ansicht nach wird in Deutschland der Begriff „Wasserdienstleistungen“ im Hinblick auf die Definition der Kosten in den Plänen sehr (i.e. zu) eng ausgelegt. Wegen der angeblich zu engen Auslegung des Begriffs „Wasserdienstleistungen“ läuft daher gegen Deutschland auch ein Vertragsverletzungsverfahren vor dem EuGH.
Die grundsätzlichen Probleme der Kommission mit der WRRL sind allerdings anderer Natur, denn das Ziel der Richtlinie, bis 2014 alle europäischen Gewässer in einen guten Zustand zu bringen, kann nur dann erreicht werden, wenn eine ausreichende Menge von Wasser in hoher Qualität vorhanden ist. Hierzu gehören definitionsgemäß ein guter ökologischer und guter chemischer Zustand der Oberflächengewässer sowie eine ausreichende Menge von Grundwasser in gutem chemischem Zustand. Die erste Bewertung der Bewirtschaftungspläne zeigt, dass hier europaweit Fortschritte zu erwarten sind, dass aber die Zielsetzung eines guten Zustands ab 2015 für einen erheblichen Teil der europäischen Wasserkörper nicht zu erreichen ist.
So wurde der ökologische Zustand der meisten Oberflächengewässer in Deutschland (und in Europa) 2010 tendenziell schlecht bewertet. In Deutschland (Stand 2010) haben aber allerdings 88 Prozent der Oberflächenwasserkörper einen guten chemischen Zustand erreicht und auch die Grundwasserkörper waren 2010 zu 96 Prozent in einem mengenmäßig guten Zustand. Der chemische Zustand des Grundwassers wurde jedoch in Deutschland nur in 63 Prozent der Fälle als gut bewertet. Deutschland trägt demnach auch tendenziell zur negativen Situation in Europa bei.
Weiterführende Informationen im Internet unter www.bmub.bund.de , Rubrik „Unser Service“ / „Publikationen“ / „Wasser, Abfall und Boden“, sowie unter http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/10684_de.htm .
Az.: II