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StGB NRW-Mitteilung 46/2001 vom 20.01.2001
Umsetzung der Landeshundeverordnung
Im Nachgang zu dem Erlaß vom 16.11.2000, Az.: VI-5-4200-5018, hat uns das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen eine weitere Aufstellung privater Zuchtvereine, deren Verhaltensprüfungen gem. Nr. 6.4.4 der Verwaltungsvorschriften zur LHV NRW anerkannt wurden, übersandt. Bei erfolgreicher Durchführung der Verhaltensprüfung in diesen Vereinen kann auch von der Sachkunde des Hundehalters ausgegangen werden (s. Nr. 4.2.1.5 VV LHV NRW).
Das Ministerium weist darauf hin, daß die genannten Zuchtvereine und die Zuchtvereine, deren Verhaltensprüfung bereits mit Erlaß vom 16.11.2000 anerkannt wurden, auch bei anderen Hunden der in der Anlage 2 genannten Rassen eine Verhaltensprüfung durchführen können, sofern deren Vereine z. B. aufgrund mangelnder Größe solche Verhaltensprüfungen nicht durchführen können. Dies betrifft zur Zeit die Rassen: Akbas, Carpatin, Estrela-Berghund, Kangal, Karakatschan, Karshund, Liptak, Mioritic, Raffeiro do Alentejo, Tibetanischer Mastiff, Tornjak.
Ferner weist das Ministerium darauf hin, daß bei erfolgreicher Durchführung der mit Erlaß vom 16.11.2000 vorerst anerkannten Begleithundeprüfung/Team-Test des Verbandes für das Deutsche Hundewesen (VDH) e. V. auch von der Sachkunde des Hundehalters ausgegangen werden kann (s. Nr. 4.2.1.5 VV LHV NRW).
Folgende Zuchtvereine können anerkannte Verhaltensprüfungen gem. Nr. 6.4.4 VV LHV NRW ab jetzt zusätzlich durchführen:
Briard/Beauceron: Briard Club Deutschland e. V., Herrn Peter Schmidt, Anger 29, 95119 Naila;
Dobermann: Dobermann-Verein e. V. , Hauptgeschäftsstelle München, Thorwaldsenstr. 29, 80335 München.
Az.: I/2 100-00/2