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Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 636/2001 vom 20.10.2001
Umsetzung der Landeshundeverordnung NRW
Das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen hat uns Bezug nehmend auf den Erlaß vom 27.06.2001, Az.: IV-5-4200-5018, eine erweiterte Aufstellung von Personen und Einrichtungen (Vereine, Hundeschulen, etc.) deren Verhaltensprüfungen gemäß Nr. 6.4.4 der VV zur LHV NRW anerkannt worden sind, übersandt. Die Anlage zum Erlaß vom 27.06.2001 wird durch die diesem Erlaß beigefügte Anlage ersetzt.
Der Erlaß nebst Anlage ist im Intranet-Angebot des Städte- und Gemeindebundes NRW in der Rubrik Fachinformation und Service, Recht und Verfassung, "Landeshundeverordnung" abrufbar.
Az.: I/2 100-00/2