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Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport
StGB NRW-Mitteilung 340/2010 vom 18.08.2010
Umsetzung der UN-Behindertenrechts-Konvention im Bereich Schule
Die Fraktion der SPD und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen haben mit der Landtags-Drucksache 15/26 vom 06.07.2010 einen Antrag zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Bereich Schule in den Landtag NRW eingebracht. Darin sprechen sich die Fraktionen dafür aus, dass es bei der Verwirklichung eines inklusiven Schulsystems nicht zu weiteren Verzögerungen kommen dürfe. Der Umbau zu einem inklusiven Schulsystem soll schrittweise erfolgen und bereits zum Schuljahr 2010/11 beginnen.
Die von der Landesregierung ins Leben gerufenen Kompetenzzentren würden entsprechend eines Inklusionsplanes in die Entwicklung einbezogen. Kompetenzzentren würden zu Orten der Lehrerfortbildung und Beratung. Eine Vernetzung mit den Inklusions-Fachverbänden und Elterninitiativen soll zudem eine fachgerechte Elternberatung gewährleisten. Die allgemeine Schule sei der Regelförderort. Da sich das Schulsystem auf das Inklusionsziel hin entwickeln müsse, würden Eltern weiterhin für ihr Kind eine Förderschule wählen können.
Zu der Thematik haben die beiden Fraktionen folgende Forderungen an die Landesregierung formuliert:
- „unter intensiver Einbeziehung aller Beteiligten (Kommunale Spitzenverbände, Ersatzschulträger, Landschaftsverbände, Sozialversicherungs- und Sozialhilfeträger, Kirchen, Eltern, Lehrerverbände, weitere gesellschaftlicher Kräfte) und mit wissenschaftlicher Begleitung eine Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Förderung zur Umsetzung der UN-Konvention im schulischen Bereich vorzunehmen;
- ein Transformationskonzept zur Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Förderung in NRW zu entwickeln, mit dem Ziel, den sonderpädagogischen Förderbedarf in den Regelschulen zu gewährleisten;
- die personellen und finanziellen Rahmenbedingungen für einen massiven Ausbau des Gemeinsamen Unterrichts an allen Schulformen zu schaffen und eine entsprechende Fortbildungsinitiative aufzulegen;
- Schulen und Schulträger aktiv bei der Einrichtung des Gemeinsamen Unterrichts und von integrativen Lerngruppen zu beraten und zu unterstützen;
- eine Initiative zur Beförderung der Akzeptanz des Gemeinsamen Unterrichts an allen Schulformen und in der Öffentlichkeit aufzulegen.“
Az.: IV/2 211-38/3