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Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit
StGB NRW-Mitteilung 525/1996 vom 05.11.1996
Umsetzung des Betreuungsrechts in NW
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NW hat die Broschüre "Umsetzung des Betreuungsrechts in Nordrhein-Westfalen" veröffentlicht. Mit dem Betreuungsgesetz, das am 1.1.1992 in Kraft trat, wurde das Recht der Vormundschaft und Pflegschaft für Erwachsene verbessert. Die Entmündigung wurde abgeschafft und das Rechtsinstitut der Betreuung neu geschaffen. Jeder psychisch kranke oder behinderte Mensch, der einer Betreuung bedarf, soll von einer natürlichen Person individuell betreut werden. Zum Betreuer werden in erster Linie ehrenamtlich tätige Bürger/innen bestellt, aber auch Mitarbeiter eines anerkannten Betreuungsvereins oder Berufsbetreuer. Die Broschüre zieht Bilanz, ob sich die gewählten Lösungen bewährt haben und liefert Zahlen und Fakten der Anlaufphase.
Die Broschüre kann bestellt werden beim Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, Fürstenwall 25, 40219 Düsseldorf. Der Geschäftsstelle liegen keine Mehrexemplare vor.
Az.: II/2