Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 137/2006 vom 11.01.2006

Umsetzung des Elektronikschrottgesetzes

Durch deutsche Beleuchtungskörperhersteller ist das Gemeinschaftsunternehmen Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH (München) für die Entsorgung der Gerätegruppe 4 (Beleuchtungskörper) gegründet worden. Dieses Unternehmen soll die bundesweite, flächendeckende und einheitliche Beleuchtungskörper-Rücknahme von den kommunalen Übergabestellen organisieren. Die Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH hat uns darüber informiert, dass das Kartellamt einer gemeinsamen Abholkoordinierung für die Sammelgruppe 4 unter bestimmten Voraussetzungen zugestimmt habe und die bundesweite Logistik für die Sammelgruppe 4 ausgeschrieben und vergeben worden sei, so dass in dieser Sammelgruppe mit einem fristgerechten reibungslosen Start gerechnet werden könne. Die gemeinsame Presseinformation von Lightcycle und ZVEI, eine Darstellung von Lightcycle sowie die Kundeninformation Lampen des ZVEI haben wir Ihnen als Anlage beigefügt.

Die Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH strebt an, dass eine kommunale Übergabestelle immer von demselben Entsorger bedient wird. Dazu soll es individuelle Absprachen zwischen den Abholstellen und dem „zuständigen“ Entsorger geben. So ist vorgesehen, alle dem Elektroaltgeräteregister gemeldeten Abholstellen von Lightcycle im Rahmen der Erstbehältergestellung auszustatten. Behälterwechsel und Abholung sollen in der Regel immer über den gleichen Logistikpartner vor Ort erfolgen, der den kommunalen Sammelstellen auch als regionaler Ansprechpartner für ortsspezifische Wünsche oder Probleme zur Verfügung steht.

Unabhängig davon sind gleichwohl etliche Detailfragen noch offen. Vor diesem Hintergrund hat der Deutsche Landkreistag mit der Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH einige Fragen erörtert, deren Beantwortung zum Teil lediglich als vorläufig angesehen werden kann. Diese möchten wir nachfolgend zur Kenntnis geben:

1. Muss eine beim Elektro-Altgeräteregister gemeldete Abholstelle für die Sammelgruppe 4 zusätzlich bei Lightcycle gemeldet werden?

Nein, die Meldung der Abholstellen hat gemäß ElektroG an die Gemeinsame Stelle, das heißt an das Elektro-Altgeräteregister zu erfolgen. Allerdings hat Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH derzeit Probleme, Informationen über die genaue Lage und Ausgestaltung der einzelnen Abholstellen für die Sammelgruppe 4 zu gewinnen. Der Deutsche Landkreistag hat die Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH eindringlich gebeten, auf eine erneute Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern zu verzichten, da teilweise die Meldung der Übergabestellen beim Elektro-Altgeräteregister mit erheblichem zeitlichen Aufwand verbunden war.

2. Wie funktioniert eine Vollmeldung bei Sammelbehältern der Gerätegruppe 4?

Die Antwort auf diese Frage ist teilweise offen. Der Deutsche Landkreistag hat der Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH das Ergebnis der Erörterungen zum regionalisierten System im Sommer 2005 unter Beteiligung einiger Landesumweltministerien mitgeteilt. Danach ist auf der Grundlage des Wortlautes des ElektroG auf jeden Fall eine Vollmeldung an das Elektro-Altgeräteregister erforderlich. Diese Vollmeldung muss aber nicht notwendigerweise auch gleichzeitig einen Abholauftrag auslösen. Diese könnte parallel durch einen Anruf bei dem für diese Abholstelle zuständigen Entsorgungsunternehmen ausgelöst werden. Die Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH wird sich um eine baldige Klärung der genauen Modalitäten der Abwicklung eines Abholauftrages bemühen.

3. Wie und von wem werden die Abholbehälter im Rahmen der Erstbehältergestellung aufgestellt?

Auch die Antwort auf diese Frage ist zum Teil offen. Fest steht, dass die Übergabestellen letztlich von der Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH ausgestattet werden sollen. Offen ist, ob diese Erstbehältergestellung über das Elektro-Altgeräteregister veranlasst wird oder ob dieses in Absprache des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (örE) oder eines beauftragten Betreibers der Abholstelle unmittelbar mit dem regional zuständigen Entsorger geschieht. Schon aus Kostengründen bevorzugt die Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH eine Lösung, die es ermöglicht, (gegen angemessene Kostenerstattung) vorhandene kommunale Sammelbehälter weiter zu nutzen. Einzelheiten sind von der Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH mit dem Elektro-Altgeräteregister zu lösen. Bestätigt hat die Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH, dass sie die zwischen den kommunalen Spitzenverbänden, ihren Praktikern und dem ZVEI verabredete Grundausstattung der Abholstellen für die Gerätegruppe 4 akzeptieren wird (Rungenpaletten, Gitterbox für Energiesparlampen und Kunststofffass für Bruchmaterial).

Vor diesem Hintergrund kann zurzeit nur empfohlen werden, die Klärung der offenen Fragen zunächst abzuwarten. Hierzu gehört auch, dass der StGB NRW das Landes-Umweltministerium gebeten hat, zu prüfen, ob das Abholsystem der Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH mit den Rechtsvorgaben des ElektroG im Einklang steht. Nach dem Kenntnisstand des StGB NRW wird sich zudem die Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) Mitte Januar 2006 mit dem Thema „Lightcycle“ beschäftigen.

Darüber hinaus bedürfen weitere, von der Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH vorgeschlagene Verfahrensweisen noch einer näheren Prüfung:

Die Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH will den kommunalen Sammelstellen zusätzlich anbieten, sich auch als gewerbliche Sammelstelle registrieren zu lassen. Nach § 9 Abs. 3 ElektroG sind die Kommunen als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger lediglich verpflichtet, Altgeräte aus privaten Haushalten ihres Gebietes von Endnutzern und Vertreibern zu sammeln. Private Haushalte sind nach § 3 Abs. 4 ElektroG private Haushaltungen im Sinne des § 13 Abs. 1 KrW-/AbfG sowie sonstige Herkunftsbereiche von Altgeräten, soweit die Beschaffenheit und Menge der dort anfallenden Altgeräte mit den in privaten Haushalten anfallenden Altgeräte vergleichbar sind. Im Hinblick darauf ist deshalb zu prüfen, ob eine gewerbliche Sammelstelle und einer Annahmestelle (Sammelstelle) nach § 9 ElektroG unter abfallrechtlichen und abfallgebührenrechtlichen Gesichtpunkten gemeinsam als sog. „Mischannahmestelle“ betrieben werden können. Unabhängig davon holt die Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH Beleuchtungskörper auch direkt bei gewerblichen Anfallstellen ab, wenn eine Mindestabholmenge von 3 m³/Quartal erreicht wird.

Die Geschäftsstelle wird ergänzend informieren, sobald die vorstehenden offenen Fragen geklärt sind.


Az.: II/2 31-02-8 qu/g

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