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Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit
StGB NRW-Mitteilung 260/1999 vom 20.04.1999
Umsetzung des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder
Mit der Novellierung des GTK und der BKVO ist nur ein vorläufiges Ende der Diskussion um die Sicherung und Weiterentwicklung der Kindergartenlandschaft in NRW erreicht. Sowohl die im Gesetz vorgesehene stufenweise Erhöhung der Zuschüsse zu den Betriebskosten nach § 18 a GTK als auch die in § 21 GTK vorgesehene Erprobungsklausel zwingt alle an der Kindergartenversorgung Beteiligten, bereits zum jetzigen Zeitpunkt Ideen zu entwickeln und Initiativen zu ergreifen, um Entscheidungen über Kindertageseinrichtungen der Zukunft vorzubereiten.
Aus diesem Anlaß hat sich bereits am 22. Januar 1999 eine gemeinsame Steuerungsgruppe der Finanzierungs- und Einrichtungsträger im Bereich der Tageseinrichtungen für Kinder in Nordrhein-Westfalen konstituiert. Auf die Einrichtung einer solchen gemeinsamen Steuerungsgruppe hatten sich die am "Kontrakt für die Zukunft - Kindergartenlandschaft NRW sichern" von Mai 1998 beteiligten Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe sowie die Kirchen verständigt. Die Steuerungsgruppe setzt sich aus folgenden Vertretern zusammen:
- Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege NRW
- Katholisches Büro Nordrhein-Westfalen
- Evangelisches Büro Nordrhein-Westfalen
- Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit NRW
- Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Nordrhein-Westfalen.
Die Landesjugendämter Rheinland und Westfalen-Lippe nehmen beratend an allen Sitzungen teil. Den Vorsitz der gemeinsamen Steuerungsgruppe hat das Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit übernommen. Ziel der Steuerungsgruppe ist u.a.:
- Begleitung des landesweiten Innovationsprozesses in den Tageseinrichtungen für Kinder unter Beteiligung der Landesjugendämter sowie Erstellung von Vorschlägen zur Weiterentwicklung der Kindertageseinrichtungen
- Vorbereitung von Entscheidungen über eine weitere Absenkung von Trägeranteilen (§ 18 a Abs. 2 GTK) und Aufbau eines tragfähigen Berichtswesens.
Die Steuerungsgruppe versteht sich als ein fachliches Beratungsgremium zur Vorbereitung landespolitischer Entscheidungen, mit denen der Dreiklang zwischen pädagogischen Erfordernissen, bedarfsgerechten Betreuungsangeboten und finanzwirtschaftlichen Möglichkeiten hergestellt werden soll. Sie hat die Möglichkeit, Unterarbeitsgruppen einzusetzen, um einzelnen Aufgabenstellungen nachgehen zu können. Von dieser Möglichkeit wurde durch die Einsetzung der Unterarbeitsgruppen "Berichtswesen" und "Erprobungsklausel" Gebrauch gemacht. Da die Anwendung der Personaleinsatztabelle (Anlage zu § 1 Abs. 7 BKVO) in der kommunalen Praxis zu erheblichen Problemen führte, hat die Steuerungsgruppe darüber hinaus eine weitere Unterarbeitsgruppe eingesetzt mit der Aufgabenstellung, eine Handreichung für die Anwendung der Personaleinsatztabelle für Kindergartengruppen zu entwickeln.
Diese Arbeitsgruppe hat inzwischen "Hinweise und Empfehlungen zur Umsetzung der Personaltabelle - Anlage zu § 1 Abs. 7 der Betriebskostenverordnung-BKVO" entwickelt, denen die Steuerungsgruppe in ihrer Sitzung am 10.03.1999 zugestimmt hat. Diese Hinweise können bei Interesse im Wirtschafts- und Sozialdezernat des NWStGB angefordert werden.
Der Jugend-, Sozial- und Gesundheitsausschuß des NWStGB hat in seiner Sitzung am 10. März 1999 ausdrücklich die Gründung sowie die ersten Arbeitsergebnisse der Steuerungsgruppe "Kindergarten" begrüßt . Er hat die Erwartung ausgesprochen, daß dieses Fachgremium durch einen vertrauensvollen und konstruktiven Dialog aller an der Kindergartenlandschaft Beteiligten richtungsweisende Ideen für eine fachliche Weiterentwicklung der Angebotsstruktur an Kindergärten entwickelt und einen zentralen Beitrag zur Begleitung des Konsolidierungsprozesses leistet.
Az.: III/2 711-2