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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 389/2003 vom 09.04.2003
Umsetzung des Hartz-Konzeptes
Präsidium und Hauptausschuß des Städte- und Gemeindebundes NRW haben sich am 7./8. April 2003 in Gütersloh auf der Grundlage der Beratungen des Ausschusses für Jugend, Soziales und Gesundheit sowie des Ausschusses für Strukturpolitik und Verkehr eingehend mit der aktuellen Diskussion zur Verzahnung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe befaßt und Thesen zur Umsetzung des Berichts "Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" verabschiedet. Zusammengefaßt wird damit folgendes Position vertreten:
Eine durchgreifende Reform an der Schnittstelle der Systeme von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe ist überfällig.
Schwerpunkt der Reform muss es sein, erwerbsfähige Hilfebedürftige mit gezielten Leistungen aus einer Hand effizient, nachhaltig und unter Beachtung des sozialhilferechtlichen Nachrangprinzips in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren.
Kernpunkt der Reform ist die Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zu einer neuen bedürftigkeitsabhängigen und grundsätzlich unbefristeten Leistung für erwerbsfähige Arbeitslose in der Trägerschaft des Bundes und unter spürbarer Entlastung der kommunalen Sozialhilfe.
Anknüpfend an die Vorschläge der Hartz-Kommission sind in die neue Transferleistung eines steuerfinanzierten Arbeitlosengeldes II alle Personen zwischen 15 und 64 Jahren einzubeziehen, die nicht voll erwerbsgemindert im Sinne des Renten- bzw. Grund-sicherungsrechts sind.
Als existenzsichere, weitestgehend pauschalierte Leistung soll sich das zukünftige Arbeitslosengeld II am bisherigen Sozialhilfeniveau orientieren, wobei die Leistungs-bezieher durch die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung, die Rentenversicherung und - soweit sie erwerbstätig bzw. in aktiven
Der von der Reform erwartete Vorteil einer Zusammenfassung aktiver und passiver Integrationsleistungen für erwerbsfähige Arbeitslose in einer Hand muss und wird sich vor allem durch passgenaue, schnellere und effektivere Vermittlungen in den regulären Arbeitsmarkt über eine Optimierung von Fallmanagement und Steuerung einzelfall-übergreifender Leistungsstrukturen erweisen.
Die Zusammenführung der Fach- und Handlungskompetenz für die neue Integrations-förderung in örtlichen bzw. regionalen Job-Centern unter Regie der Arbeitsverwaltung bedingt eine umfassende Verschränkung mit kommunalen Dienstleistungen und Mitentscheidungsrechten.
Bereits im Vorfeld gesetzlicher Regelungen sollten die Vorarbeiten zur Errichtung von Job-Centern auf der Basis gemeinsamer Vereinbarungen von Arbeitsverwaltung und örtlichem Sozialhilfeträger unter Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden und unter Berücksichtigung der in NRW mit den Sozialagenturen gesammelten Erfahrungen vorangetrieben werden.
Die Kommunen bestehen darauf, dass ihnen die mit der Reform entstehenden Entlastungen bei der Sozialhilfe im Wesentlichen belassen werden
Nicht zuletzt im Interesse der betroffenen Erwerbslosen müssen die gesetzgeberischen Grundsatzentscheidungen zur Reform von Arbeitslosen- und Sozialhilfe schnell getroffen werden; vor allem darf kein Vakuum derart entstehen, dass integrationsbezogene Dienstleistungen zurückgefahren werden, bevor neue funktionierende Strukturen aufgebaut sind.
Das Präsidium hat ferner darauf hingewiesen daß die Kommunen als Ergebnis der ausgabenbezogenen Arbeiten der Kommission zur Reform der Gemeindefinanzen einen Modellvorschlag erwarten, mit dem insbesondere eine
effizientere Gestaltung der Leistungssysteme von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe
schnelle und nachhaltige Integration erwerbsfähiger Hilfebedürftiger in den ersten Arbeitsmarkt sowie eine Steigerung der Erwerbstätigenquote
deutliche, sofort wirkende finanzielle Entlastung der Städte, Gemeinden und Kreise bei ihren Sozialaufwendungen
erreicht werden.
Nachdrücklich appellierte das Präsidium an die Kreise, die kreisangehörigen Kommunen bei den Verhandlungen zum weiteren Ausbau der Kooperation von Arbeitsämtern und Sozialhilfeträgern umfassend zu beteiligen. Angesichts der ganz weitgehend vor Ort erfolgenden Durchführung der Sozialhilfeaufgaben müssen alle Städte und Gemeinden sowohl in die Vorarbeiten zum Aufbau der Job-Center als auch in die weiteren reformbezogenen Umsetzungsschritte unmittelbar einbezogen werden.
Der Wortlaut der Thesen kann in der Geschäftsstelle - Dezernat III - angefordert werden.
Az.: III 845