Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 124/2009 vom 30.01.2009

Umsetzung des Konjunkturpakets II

Am 14. Januar 2009 hat die Bundesregierung das Konjunkturpaket II („Pakt für Beschäftigung und Stabilität in Deutschland zur Sicherung der Arbeitsplätze, Stärkung der Wachstumskräfte und Modernisierung des Landes“) beschlossen. Diese Maßnahmen sollen nun (bis auf die Änderung des Grundgesetzes, die daran anknüpfende Kfz-Steuer-Neuordnung sowie den Nachtragshaushalt des Bundes) mit dem am 27. Januar 2009 von der Bundesregierung beschlossenen Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland umgesetzt werden. Das Zukunftsinvestitionsgesetz, mit dem das kommunale Investitionsprogramm umgesetzt werden soll, ist Teil des vorliegenden Artikelgesetzes.

I. Maßnahmen des Gesetzes zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland

Im Einzelnen enthält das Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland folgende Maßnahmen:

1. Änderungen des Steuertarifs:

  • Zur Entlastung unterer Einkommen wird der Grundfreibetrag ab 1. Januar 2009 um 170 Euro auf 7.834 Euro angehoben. Die übrigen Tarifeckwerte werden ebenfalls zum 1. Januar 2009 um 400 Euro angehoben.
  • Ab 1. Januar 2010 wird der Grundfreibetrag erneut um 170 Euro auf dann 8.004 Euro angehoben und eine weitere Anhebung der Tarifeckwerte um 330 Euro vorgenommen.
  • Absenkung des Eingangssteuersatzes ab dem 1. Januar 2009 von 15 auf 14 Prozent.

2. Alle Kindergeldberechtigten erhalten für das Jahr 2009 eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro je Kind („Kinderbonus“).

3. Insgesamt stellt der Bund für Investitionen der öffentlichen Hand und zur Stärkung von Forschung und Konjunktur 16,9 Mrd. Euro zur Verfügung. Davon sind 4 Mrd. Euro für zusätzliche Bundesinvestitionen vorgesehen. Mit 10 Mrd. Euro unterstützt der Bund zusätzliche Investitionen von Kommunen und Ländern. Hinzu treten das Programm zur Stärkung der Pkw-Nachfrage (1,5 Mrd. Euro), das zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (900 Mio. Euro) und die Förderung der Forschung im Bereich Mobilität (500 Mio. Euro).

4. Eine Reihe von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen wird attraktiver und unbürokratischer ausgestaltet.

5. Die Regelsätze für Kinder in der Grundsicherung für Arbeitsuchende und in der Sozialhilfe werden erhöht durch Einführung einer dritten Altersstufe für 6- bis 13-Jährige in Höhe von 70 Prozent der maßgebenden Regelleistung.

6. Der paritätisch finanzierte Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird zum 1. Juli 2009 um 0,6 Beitragssatzpunkte gesenkt. Zum Ausgleich steigt der bislang vorgesehene Bundeszuschuss an die GKV im Jahr 2009 um 3,2 Mrd. Euro und in den Jahren 2010 und 2011 um jeweils 6,3 Mrd. Euro. Im Jahr 2012 erreicht der Bundeszuschuss den bislang für 2016 vorgesehenen Endwert von 14 Mrd. Euro.

II. Zukunftsinvestitionsgesetz

Mit dem Zukunftsinvestitionsgesetz (ZuInvG) und der dazugehörigen Verwaltungsvereinbarung (VV) wird das kommunale Investitionsprogramm, für das der Bund zehn Mrd. Euro zur Verfügung stellt, umgesetzt. Die VV bildet die Basis für die Umsetzung des ZuInvG in den einzelnen Ländern, die für konkrete Ausgestaltung der Förderung noch entsprechende Richtlinien veröffentlichen werden.

1. Politische Einschätzung des DStGB und des StGB NRW:

Das Investitionsprogramm bietet den deutschen Städten und Gemeinden – trotz notwendiger Kritik zu Einzelpunkten – Unterstützung bei der Abarbeitung des kommunalen Investitionsbedarfs und ist damit sowohl konjunkturpolitisch als auch kommunalpolitisch ein wichtiger und richtiger Schritt. Hinsichtlich der Verteilung der Mittel verständigten sich Bund und Ländern nun darauf, dass die Mittel „zu 70 Prozent zur Finanzierung kommunalbezogener Investitionen eingesetzt werden“ sollen. Diese Festlegung kann als politischer Erfolg auch des DStGB und des StGB NRW gewertet werden, weil damit das Vorhaben der Bundesländer, den zwingenden Anteil kommunaler Investitionen auf 51 Prozent abzusenken, gestoppt werden konnte.

2. Förderbereiche:

Die Finanzhilfen des ZuInvG werden in Höhe von 6,5 Mrd. Euro trägerneutral zum einen für Investitionen im Bereich Bildungsinfrastruktur (z.B. Kindergärten, Schulen, Hochschulen, kommunale oder gemeinnützige Einrichtungen) eingesetzt, wobei ein Schwerpunkt auf Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung liegt. Weitere 3,5 Mrd. Euro werden in Infrastruktur fließen, wie Krankenhäuser, städtebauliche Maßnahmen, ländliche Infrastruktur oder Lärmschutzmaßnahmen an kommunalen Straßen.

3. Förderquote und Förderzeitraum:

Der Bund beteiligt sich mit 75 Prozent und die Länder und Kommunen mit 25 Prozent am Gesamtvolumen des öffentlichen Finanzierungsanteils der förderfähigen Kosten eines Landes. Gefördert werden Maßnahmen, die am 27. Januar 2009 oder später begonnen und spätestens bis Ende 2011 abgeschlossen sind (auch die Förderung von Investitionsabschnitten ist möglich).

4. Das Verfahren für die Durchführung des Zukunftsinvestitionsgesetzes wird in der zwischen Bund und Ländern getroffenen Verwaltungsvereinbarung geregelt.

5. Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes in den Ländern:

Nachdem sich Bund und Länder auf die Verwaltungsvereinbarung verständigt haben, wird die konkrete Ausgestaltung des Investitionsprogramms in der Zuständigkeit der Landesregierungen liegen (pauschales Verfahren, Antragsverfahren etc.). Der StGB NRW führt hierzu gemeinsam mit den anderen beiden kommunalen Spitzenverbänden intensive Gespräche mit der Staatskanzlei.

III. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

Die öffentlichen Haushalte von Bund, Ländern und Gemeinden sind sowohl auf der Einnahmen- wie auch auf der Ausgabenseite von den Maßnahmen des Konjunkturpakets II betroffen.

1. Mehr- und Mindereinnahmen:

Der weit überwiegende Teil der Mindereinnahmen von jährlich insgesamt fast 7,5 Mrd. Euro entsteht durch die Entlastungen beim Steuertarif (5,9 Mrd. Euro). Mit insgesamt gut 1,5 Mrd. Euro schlägt der im Jahr 2009 einmalig zu zahlende Kinderbonus zu Buche. Insgesamt beziffert das BMF die Steuermindereinnahmen bei der Lohn- und Einkommensteuer bzw. beim Solidaritätszuschlag in den Haushaltsjahren 2009 bis 2013 wie folgt:

Steuermindereinnahmen des Konjunkturpakets II (Mio. Euro):*)

Gebietskörperschaft<o:p></o:p>

Volle Jahreswirkung**)<o:p></o:p>

Kassenjahr<o:p></o:p>

2009<o:p></o:p>

2010<o:p></o:p>

2011<o:p></o:p>

2012<o:p></o:p>

2013<o:p></o:p>

Insgesamt<o:p></o:p>

-7.470<o:p></o:p>

-4.910<o:p></o:p>

-5.605<o:p></o:p>

-6.055<o:p></o:p>

-6.195<o:p></o:p>

-6.310<o:p></o:p>

Bund<o:p></o:p>

-3.352<o:p></o:p>

-2.181<o:p></o:p>

-3.436<o:p></o:p>

-2.758<o:p></o:p>

-2.820<o:p></o:p>

-2.872<o:p></o:p>

Länder<o:p></o:p>

-3.045<o:p></o:p>

-2.017<o:p></o:p>

-1.373<o:p></o:p>

-2.436<o:p></o:p>

-2.494<o:p></o:p>

-2.540<o:p></o:p>

Gemeinden<o:p></o:p>

-1.073<o:p></o:p>

-712<o:p></o:p>

-796<o:p></o:p>

-861<o:p></o:p>

-881<o:p></o:p>

-898<o:p></o:p>

*) Stand: Regierungsentwurf vom 27.01.2009,
**) Wirkung für einen vollen (Veranlagungs-)Zeitraum von 12 Monaten, Quelle: BMF.

Die Städte und Gemeinden haben nicht nur die unmittelbaren Steuerausfälle beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer in Höhe von jährlich rund 1 Mrd. Euro zu verkraften. Hinzu kommen Zuweisungskürzungen beim kommunalen Finanzausgleich als mittelbare Folge geringerer Steuereinnahmen der Länder (Steuerverbund).

2. Mehr- und Minderausgaben:

Auf der Ausgabenseite werden Länder und Kommunen durch die Absenkung des GKV-Beitragssatzes für Arbeitgeber um 0,3 Prozentpunkte um jährlich rund 145 Mio. Euro entlastet (2009: 72,5 Mio. Euro).

Im SGB II wird bei den Regelleistungen für Kinder zum 1. Juli 2009 eine zusätzliche Altersstufe für 6- bis 13 Jährige eingeführt mit einem Regelsatz in Höhe von künftig 70 Prozent des Eckregelsatzes eines Haushaltsvorstandes (246 Euro, bisher: 60 % bzw. 211 Euro). Durch eine Änderung der Regelsatzverordnung (Artikel 15 des Gesetzentwurfs) soll die Regelung zukünftig auch für die Regelsätze für Kinder nach dem SGB XII gelten. Insgesamt sollen von dieser Regelung 820.000 Kinder profitieren.

Die aus der Einführung der zusätzlichen Altersstufe resultierenden Mehrbelastungen von Ländern und Kommunen im Bereich des SGB XII beziffert das BMF auf jährlich etwa 5 Mio. Euro ab dem Jahr 2010 (2009: rund 3 Mio. Euro).

IV. Investitions- und Tilgungsfonds des Bundes

Zur Finanzierung des kommunalen Investitionsprogramms (Zukunftsinvestitionsgesetz) sowie weiterer investiver Maßnahmen errichtet der Bund ein Sondervermögen – den Investitions- und Tilgungsfonds. Damit geht die Finanzierung nicht unmittelbar zu Lasten des Bundeshaushalts, sondern wird über das Sondervermögen „Investitions- und Tilgungsfonds“ abgewickelt.

Das BMF wird ermächtigt, die für das Sondervermögen erforderlichen Mittel (einschließlich der anfallenden Zinsausgaben) bis zur Höhe von 21 Mrd. Euro aufzunehmen. Gleichzeitig wird eine besondere Tilgungsregel für den Fonds festgelegt (§ 6 des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Investitions- und Tilgungsfonds“). Vorbild für die Tilgungsregelung ist die Regelung zum Erblastentilgungsfonds, bei dem seit 1995 rund 34 Mrd. Euro aus dem Bundesbankgewinn zur Schuldentilgung beigetragen haben. Länder und Kommunen sind an der Tilgung des Fonds nicht beteiligt.

Az.: IV/1 900-11

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