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Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit
StGB NRW-Mitteilung 337/2008 vom 19.05.2008
Umsetzungsmaßnahmen beim Ausbau der Kinderbetreuung
Das Gesetz zur frühen Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) tritt am 01. August 2008 in Kraft. Damit verliert die bis dahin geltende „Vereinbarung über die Eignungsvoraussetzungen der in Tageseinrichtungen für Kinder tätigen Kräfte“, die sog. „Personalvereinbarung“, ihre Grundlage, da nach § 27 KiBiz sowohl das Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder als auch die Betriebskostenverordnung zu diesem Zeitpunkt außer Kraft treten. Der Gesetzgeber hat in § 26 Abs. 2 KiBiz den Abschluss einer Vereinbarung über die Grundsätze zur Qualifikation und den Personalschlüssel zwischen den kommunalen Spitzenverbänden, den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege, den Kirchen und der Obersten Landesjugendbehörde vorgesehen.
Nach intensiven und konstruktiven Gesprächen in den letzten Monaten ist es den Vereinbarungspartnern gelungen, sich in dieser wichtigen Frage mit ihren qualitativen insbesondere kostenrelevanten Auswirkungen auf Kindertageseinrichtungen auf gemeinsame Grundsätze zu verständigen. Das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes NRW hat nunmehr das Unterschriftsverfahren eingeleitet, welches voraussichtlich in Kürze abgeschlossen sein wird.
Mit Schreiben vom 07.04.2008 haben die kommunalen Spitzenverbände zum Entwurf von Landesrichtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege Stellung genommen. Mit Runderlass vom 09.05.2008 hat das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes NRW nunmehr die Richtlinien veröffentlcht.
Az.: III/2 711-2