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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 220/2000 vom 20.04.2000
Umstellung der DM-Beträge im Grundsteuergesetz auf Euro
Mit dem Steuer-Euroglättungsgesetz werden die DM-Währungsangaben in Steuergesetzen und -Verordnungen durch Euro-Beträge ersetzt. Die Umstellung der DM-Angaben im Grundsteuergesetz erfolgt für Steuerpflichtige und Gemeinden aufkommensneutral. Die Währungsangaben in den §§ 15, 22, 28 und 42 Abs. 2 Grundsteuergesetz werden im Verhältnis 2 DM : 1 Euro geglättet.
Az.: IV-931-00