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Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit
StGB NRW-Mitteilung 569/2004 vom 15.07.2004
Umsteuerung der Familienberatung in NRW
Umsteuerung der Familienberatung in NRW
In einer gemeinsamen Erklärung zur Umsteuerung der Familienberatung haben sich die kommunalen Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, die kommunalen Spitzenverbände sowie die Evangelische und die Katholische Kirche mit dem Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie NRW am 12.07.2004 auf eine neue Ausgestaltung der Ziele und der damit verbundenen Fördervoraussetzungen für die Erziehungs- und Lebensberatung in NRW geeinigt.
Mit der Vereinbarung werden insbesondere Vernetzungen, Kooperationen, Integrierte Angebote sowie die Erreichung bestimmter Zielgruppen mit besonderem Beratungsbedarf, wie Alleinerziehende-, Migrantenfamilien und Familien in Trennungs- und Scheidungssituationen, erreicht werden. Die Förderung soll stärker als bisher outputorientiert erfolgen, u.a. durch Zielvereinbarungen mit den Trägern bzw. ihren Verbänden, die folgende Schwerpunkte beinhalten:
- Vernetzung und Zusammenarbeit der Familienberatung mit anderen familien- und kinderorientierten Infrastrukturen (insbesondere Kindergärten, Schulen, Jugendämter, Kinderärzte, Familiengerichte, Familien- und Erwachsenenbildung)
- Integration der Angebote in Richtung einer sozialräumlich abgestimmten Familienberatung
- Entwicklung präventiv aufsuchender Beratungsangebote ZB durch Termine in Kindergärten oder Schulen
- Angemessene Berücksichtigung von Zielgruppen, die im allgemeinen mit besonderen sozialen Problemen konfrontiert sind
- Sicherung der Trägerpluralität.
Die Kooperationspartner haben sich darauf verständigt, dass die Ziele der gemeinsamen Erklärung, die bei der Geschäftsstelle angefordert werden kann, bis zum Jahresende 2004 in abgestimmte Förderrichtlinien eingearbeitet werden.
Az.: III 785