Mitteilungen - Digitalisierung

StGB NRW-Mitteilung 525/2016 vom 11.07.2016

Umwandlung von d-NRW in Anstalt öffentlichen Rechts

Der kommunal-staatliche Software-Entwickler d-NRW erhält eine neue Struktur. Das bisher in Gestalt einer Besitzgesellschaft und einer Betriebsgesellschaft organisierte Unternehmen wird in eine Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) umgewandelt. Dazu hat die NRW-Landesregierung am 07.07.2016 ein Gesetz in den NRW-Landtag eingebracht, das bis zum Jahresende beschlossen werden soll

Ziel ist, dass neben dem Land sämtliche Gebietskörperschaften in NRW - Städte, Gemeinden und Kreise - der neuen AöR als Gesellschafter beitreten. Dies geschieht nach positivem Rats- oder Kreistagsbeschluss durch einmalige Zeichnung von 1.000 Euro Stammkapital. Ein zentraler Vorteil dieser Konstruktion liegt darin, dass die Träger der künftigen Gesellschaft im Wege der Inhouse-Vergabe Aufträge ausschreibungsfrei erteilen können.

Seit seiner Gründung im Jahr 2002 hat d-NRW Kooperationsprojekte im Bereich der Informationstechnik und des E-Government initiiert und begleitet. Vor allem in den zurückliegenden Jahren hat sich d-NRW bei zahlreichen kommunal-staatlichen Kooperationsprojekten als Impulsgeber und „neutrale“ Durchführungsinstanz bewährt - etwa beim Vergabemarktplatz NRW, dem Meldeportal für Behörden, der Verwaltungssuchmaschine NRW oder beim KiBiz.web.

Az.: 17.0.3.5.1

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search