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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 640/2014 vom 13.10.2014
Umwandlung von Nichtwohngebäuden in Wohnimmobilien
Bei der Deckung des gestiegenen Wohnungsbedarfs in Wachstumsregionen kann die Umwandlung leerstehender Nichtwohnimmobilien, wie zum Beispiel Büro- oder Verwaltungsgebäude, Warenhäuser, Industriebauten etc., in Wohngebäude einen nennenswerten Beitrag zur Entlastung angespannter Wohnungsmärkte leisten.
Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung hat zu dieser Thematik im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit das Forschungsfeld „Umwandlung von Nichtwohngebäuden in Wohnimmobilien" eingerichtet, in dessen Rahmen bis zu zehn Modellvorhaben wissenschaftlich begleitet werden sollen.
Aufbauend auf den Ergebnissen einer ersten Studie zu diesem Thema hat das Forschungsfeld zum Ziel, Chancen und Herausforderungen einer Umwandlung von Nichtwohngebäuden in Wohnimmobilien in angespannten Wohnungsmärkten aufzuzeigen und das Potenzial dieser Gebäude für den Wohnungsmarkt zu verdeutlichen. Durch die Nähe zur Praxis sollen Hinweise gewonnen werden, welche Rahmenbedingungen, Strategien und Maßnahmen Umwandlungsprozesse qualifizieren und befördern können. Die Modellvorhaben werden durch eine modellvorhabenbezogene Projektforschung unterstützt.
Der hierzu veröffentlichte Projektaufruf richtet sich neben Projektentwicklern an Städte und Gemeinden, die solche Projekte anstoßen oder unterstützen wollen und fragt nach den Möglichkeiten und Grenzen kommunaler Aktivitäten auf diesem Handlungsfeld. Das Bundesbauministerium hat den DStGB gebeten, dass Städte und Gemeinden mit derartigen Projekten ihre Expertise einbringen und sich an der Ausschreibung für die Modellvorhaben beteiligen.
Nähere Informationen zum Projektaufruf finden sich unter folgender Internetadresse: www.bbsr.bund.de , Rubrik > Aktuell > Aufrufe für Modellvorhaben/Wettbewerbe. Für Rückfragen stehen im BBSR, Frau Karin Lorenz-Hennig, Tel.: 0228 994012630, E-Mail: karin.lorenz-hennig@bbr.bund.de und im IfS, Herr Dr. Reinhard Aehnelt, Tel.: 030 25000740, E-Mail: aehnelt@ifsberlin.de sowie Frau Bärbel Winkler-Kühlken, Tel.: 030 25000733, E-Mail: winkler-kuehlken@ifsberlin.de zur Verfügung.
Az.: II gr-ko