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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 674/2000 vom 20.11.2000
Umweltminister-Konferenz zur Verpackungsverordnung
Die 55. Umweltministerkonferenz der Bundesländer hat zur Verpackungsverordnung folgende Erklärung beschlossen:
1. Die gegenwärtige Rechtslage hinsichtlich der Verpackungsverordnung ist keine optimale Lösung, da u.a. gleichartige Verpackungsmaterialien abhängig von ihrem Inhalt unterschiedliche behandelt werden.
2. Die Umweltministerinnen, -minister, -senatorinnen und senatoren halten es für erforderlich, von der Differenzierung Mehrweg-Einweg zur rechtssicheren Differenzierung ökologisch vorteilhaft-nicht vorteilhaft zu kommen.
3. Die Umweltministerinnen, -minister, -senatorinnen und -senatoren mit Ausnahme von Rheinland-Pfalz halten eine unmittelbare Pfandpflicht für ökologisch nachteilige Getränkeverpackungen, unabhängig von Quoten und Füllmengen sowie vom Getränk, für sinnvoll.
4. Zur abschließenden Beurteilung muß das Bundesumweltministerium für seinen Vorschlag eine ökologische Untermauerung der Lenkungswirkung des Modells zur Stabilisierung von ökologisch vorteilhaften Verpackungen vorlegen.
5. Die Bewertung, ob eine Verpackung ökologisch vorteilhaft ist, unterliegt der Weiterentwicklung des Produkts. Deshalb muß regelmäßig untersucht werden, ob weitere Verpackungen entwickelt wurden, die als ökologisch vorteilhaft einzustufen sind.
6. Der Bundesumweltministerium wird aufgefordert, eine Differenzierung der Pfandhöhe nach ökologisch vorteilhaft - nicht vorteilhaft vorzuschlagen.
7. Die Einführung des Pfandes für ökologisch nicht vorteilhafte Verpackungen muß die Einführung des Euro im Jahr 2002 berücksichtigen.
8. Das Modell muß für unterschiedliche Logistiksysteme offen sein.
Az.: II/2