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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 449/2000 vom 05.08.2000
Umweltstraftaten angestiegen
In Deutschland werden immer mehr Umweltstraftaten registriert, aber immer weniger Umweltdelikte aufgeklärt. Wiederum Spitzenreiter bei den Umweltstraftaten ist die umweltgefährdende Beseitigung von Abfällen. Dies zeigen die jetzt vorliegenden Daten für das Jahr 1998. Demnach sind 1998 insgesamt 47.000 umweltrelevante Delikte bekannt geworden. Das sind rund vier Prozent mehr als 1997 (46.100 Delikte). Die Aufklärungsquote wird immer geringer. Sie liegt derzeit bei 57 %, 1992 waren es noch 70 %. Auch stellen Staatsanwaltschaften und Gerichte Verfahren wegen Umweltdelikten überdurchschnittlich oft ein. Das dokumentiert das Umweltbundesamt im bundesweiten Vergleich umweltrelevanter Kriminalstatistiken. Ausgewertet wurden Daten der Landeskriminalämter, der Landesstatistikämter, des Bundeskriminalamtes und des Statistischen Bundesamtes.
Die nach dem Strafgesetzbuch (§§ 324 - 330 a StGB) verfolgten Umweltdelikte stiegen 1998 im Vergleich zum Vorjahr um 3,8 % von 39.864 auf 41.381 an. An erster Stelle stehen dabei mit rund 75 % der unerlaubte Umgang mit gefährlichen Abfällen (31.172 bekannt gewordene Fälle). Auf Platz zwei folgen Gewässerverunreinigungen (2.289). Die dritthäufigste Straftat sind mit knapp 5 % die Bodenverunreinigungen (2.024), gefolgt von unerlaubten Betreiben von Anlagen mit 3 % (1.247) und etwa 1 % Luftverunreinigungen (366). Die restlichen Fälle betreffen vor allem den unerlaubten Umgang mit radioaktiven Stoffen und anderen gefährlichen Stoffen und Gütern (137) sowie schwere Umweltgefährdung durch Freisetzung von Giften (59) und Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete (43). Neben den oben genannten Verstößen wurden 71 umweltrelevante Taten nach anderen Paragraphen des StGB verübt, etwa Vorbereitung eines Explosions- oder Strahlungsverbrechens, Freisetzen ionisierender Strahlung oder gemeingefährliche Vergiftung. 1998 gab es darüber hinaus 5.589 Verstöße gegen das Umweltnebenstrafrecht dazu gehören das Naturschutz-, Tierschutz-, Jagd-, Pflanzenschutz- und das DDT-Gesetz. Dies ist im Vergleich zum Vorjahr ein Minus von 0,9 %. Weiterhin sind 859 Straftaten nach dem Chemikaliengesetz bekannt geworden. Experten schätzen allerdings, dass gerade bei Umweltstraftaten die Dunkelziffer sehr hoch ist. Das liegt zum einen an Nachweisproblemen, etwa bei sich schnell verflüchtigenden Luftverschmutzungen. Zum anderen werden Umweltdelikte seltener als andere Straftaten gemeldet. Am häufigsten erstattet die Polizei Anzeige bei Umweltdelikten, gefolgt von Umweltfachbehörden der Städte und Kreise sowie Privatpersonen. Pro Kopf der Bevölkerung wurden 1998 in Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern verhältnismäßig viele Umweltdelikte bekannt. In Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen und Bremen waren es relativ wenige. Diese Ergebnisse lassen allerdings keine Aussage darüber zu, ob in bestimmten Bundesländern die kriminelle Energie höher ist als in anderen Bundesländern. Dass in einigen Bundesländern mehr Umweltdelikte bekannt werden, kann unter anderem daran liegen, dass von der Bevölkerung mehr Umweltdelikte angezeigt werden. Bei der Aufklärung war Sachsen-Anhalt mit einer Aufklärungsquote von 79,5 % führend, gefolgt von Bayern (75,0) und Thüringen (71,2 %); Berlin hat mit 15,8 % die mit Abstand niedrigste Aufklärungsquote vor Bremen (46,6 %) und Mecklenburg-Vorpommern (49,6 %).
Die Veröffentlichung "Umweltdelikte 1998 Eine Auswertung der Statistiken" ist in der Reihe TEXTE des Umweltbundesamtes als Nr. 13/2000 erschienen, umfasst 147 Seiten und kosten 20,-- DM. Sie kann gegen Einsendung eines Verrechnungsschecks an die Firma Werbung und Vertrieb, Ahornstraße 1-2, 10788 Berlin bestellt werden. Bitte bei der Bestellung "TEXTE 13/2000" angeben und auch den Absender nicht vergessen.
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