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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 326/2018 vom 23.05.2018
Umweltverträglichkeitsprüfung bei Windenergieanlagen
Die Fachagentur Windenergie an Land hat die Kurzinformation „UVP- und UVP-Vorprüfung — die Umweltverträglichkeitsprüfung im Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen an Land“ herausgegeben.
Das Hintergrundpapier gibt einen allgemeinen Überblick über die Vorschriften zur Umweltverträglichkeitsprüfung im Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen und geht dabei auf die Änderungen der Novelle des Gesetzes über Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) aus dem Sommer 2017 ein. Mit der Novelle wurde u. a. eine Definition des Begriffs „Windfarm“ in das Gesetz aufgenommen und die Möglichkeit einer freiwilligen UVP auf Antrag des Vorhabenträgers geschaffen. Die Publikation kann auf der Internetseite der Fachagentur unter www.fachagentur-windenergie.de/veroeffentlichungen heruntergeladen werden.
Az.: 20.1.4.1-002/002 gr