Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 97/2016 vom 22.12.2015

UN-Klimaschutzvertrag in Paris geschlossen

Erstmalig in der Geschichte des Klimaschutzes haben sich am 14.12.2015 die 195 Mitgliedsstaaten und die EU beim UN-Klima-gipfel in Paris auf ein neues Klimaschutzabkommen geeinigt. Ziel ist es demnach, die Erderwärmung auf "weit unter" zwei Grad Celsius, nach Möglichkeit sogar auf 1,5 Grad zu begrenzen. Das Abkommen soll im Jahr 2020 in Kraft treten. Die wichtigsten Punkte des Abkommens sind:

Treibhausgasemissionen

Mit dem Vertrag wird angestrebt, die Netto-Treibhausgasemissionen in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts auf Null zu reduzieren. Dies soll durch die Herstellung eines Gleichgewichts zwischen dem menschgemachten Ausstoß von Treibhausgasen und der CO2-Bindung durch "Senken" (zum Beispiel Wälder, unterirdische Kohlenstoffspeicher) hergestellt werden. Da die freiwilligen Klimaziele der Staaten nicht ausreichen, um die Erderwärmung auf unter zwei Grad Celsius zu begrenzen, sollen sie ab 2023 alle fünf Jahre überprüft und verschärft werden.

Unterstützung für Entwicklungsländer

Die Finanzierung von Anpassungs- und Emissionsminderungsmaßnahmen in armen Ländern soll künftig stärker gefördert werden. Zudem wird es technologische Hilfen geben. Ab 2020 sollen die Industriestaaten — bis 2025 — jährlich 100 Milliarden Dollar für arme Staaten bereitstellen. Dieses — bereits in Kopenhagen abgegebene — Versprechen ist in einer begleitenden Entscheidung zum Abkommen festgehalten worden. Andere Staaten, insbesondere aufstrebende Schwellenländer, werden "ermutigt", einen freiwilligen finanziellen Beitrag zu leisten. Für Entwicklungsländer, die durch den Klimawandel bedroht sind, etwa Inselstaaten, sieht das Abkommen zudem Unterstützungsmaßnahmen wie etwa Frühwarnsysteme und Klimarisikoversicherungen vor. Zu Haftungsübernahmen für Klimaschäden und Kompensation hat der Klimagipfel keine Festlegungen getroffen.

Berichtspflicht über CO2-Ausstoß

Ferner ist ein gemeinsames System von Berichtspflichten und Transparenzegeln vorgesehen. Jedes Land soll Bilanzberichte seines CO2-Ausstoßes vorlegen. Dabei würden die unterschiedlichen Voraussetzungen und Fähigkeiten der Länder berücksichtigt. So wird gewährleistet, dass arme Länder — etwa bei der statistischen Erfassung des CO2-Ausstoßes — nicht die gleichen Ansprüche erfüllen müssen wie reiche.

Anmerkung aus kommunaler Sicht

Das wegweisende globale Klimaabkommen, das am 12. Dezember 2015 in Paris geschlossen wurde, ist ein Wendepunkt in der Geschichte des Klimaschutzes und wird von den kommunalen Spitzenverbänden ausdrücklich begrüßt. Die beschlossenen Maßnahmen müssen — und das wird für die Zukunft die entscheidende Messlatte sein — auch schnell und wirksam umgesetzt werden. Bei dieser Umsetzung ist die wichtige Rolle der Städte und Gemeinden als wesentliche Akteure des Klimaschutzes hervorzuheben.

Die Ziele des Klimaschutzes können nur mit den Kommunen und der Bürgerschaft vor Ort erreicht werden. Um eine positive Umsetzung der in Paris beschlossenen globalen Maßnahmen zu erreichen, bedarf es daher neben den Anstrengungen der Staatengemeinschaften, der EU, des Bundes und der Länder insbesondere der dauerhaften Unterstützung der Kommunen und ihrer Bürgerschaft. Nur so kann eine Breitenwirkung zur Erreichung der Klimaschutzziele erreicht werden.

Az.: II gr-ko

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search