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Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 284/2021 vom 06.05.2021
Auslieferung unentgeltlicher Schutzmasken nach dem AsylbLG
Mit Schnellbrief Nummer 127 vom 5. März 2021 wurde über die Verteilung der Schutzmasken informiert. Die Lieferung der Schutzmasken durch den Bund an NRW hat am 26.04. begonnen und dauert weiter an. Weder dem zuständigen Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration sowie der Geschäftsstelle liegen Informationen über die konkret zu erwartenden Lieferungen vor. Das Land hat vom Bund nunmehr dazu folgende Auskunft erhalten:
Der Verteilungsschlüssel für die Lieferungen orientiert sich an der maximalen Kapazität zu belegender Plätze sowie der Anzahl an Mitarbeitern/innen der jeweiligen Einrichtung. Zusätzlich können die Masken auch für die Ausstattung von Besucher/innen verwendet werden. Außerdem habe es eine Mindestpaketgröße gegeben, die beim Versand berücksichtigt werden musste. Daher könne es durchaus vorkommen, dass einzelne Kommunen einen hohe Anzahl an Masken erhalten.
Das BMAS bittet ausdrücklich darum, dass auch die einzelnen Kommunen die Hotline +49 30 25471 16831 für alle Einzelfragen bzgl. der Lieferung nutzen.
Az.: 16.1.3.6-001/001