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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 872/1999 vom 20.12.1999
Unfälle mit Skatern in NRW
Das Polizeifortbildungsinstitut Neuss hat jetzt im Auftrag des Innenministeriums die der Polizei gemeldeten Unfälle mit Skatern in der Zeit vom 1. Mai bis zum 31. Oktober 1998 ausgewertet.
Insgesamt haben die Kreispolizeibehörden in NRW Angaben zu 152 Verkehrsunfällen übersandt. Bei diesen Unfällen gab es 123 Leichtverletzte und 47 Schwerverletzte. Ein Vergleich mit den in diesem Zeitraum registrierten Verkehrsunfällen mit Fußgängern (4.982 Unfälle mit 77 Toten und 4.608 Verletzten) bzw. Radfahrern (10.687 Unfälle mit 66 Toten und 9.541 Verletzten) macht deutlich, daß Verkehrsunfälle mit Skatern noch keine herausragende Bedeutung haben. Trotz der geringen Gesamtzahl der ausgewerteten Unfälle mit Skatern zeigen sich jedoch erste Anhaltspunkte. Die wichtigsten Ergebnisse:
- Gemeldet wurden 143 Unfälle (140 Unfälle mit Skatern, 3 mit Skateboardern) mit Personenschaden und 9 mit Sachschaden.
- Überwiegend gab es Zusammenstöße zwischen Skatern und PKW-Fahrern (88) bzw. Skatern und Radfahrern (32). Nur in 6 Fällen gab es Kollisionen zwischen Skatern und Fußgängern. D.h. die in der Öffentlichkeit häufig befürchteten Zusammenstöße zwischen Skatern und Fußgängern hatten eher geringen Anteil.
- In mehr als der Hälfte der Unfälle haben die Skater die dem Anschein nach wesentlichste Ursache für den Unfall gesetzt. PKW-Fahrer verursachten knapp ein Viertel der Unfälle. Dabei ist interessant, daß sich Parallelen zeigen zu den Unfällen, die Kinder als Fußgänger verursachen: In 48 % lag falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn vor, wobei in 26 % der Fahrzeugverkehr nicht beachtet wurde.
- Bei den Unfallursachen fallen auch "Andere Fehler der Skater" ins Gewicht (29 %), mit der in der Regel die mangelnde Beherrschung der Rollerblades umschrieben wurde, z.B. Sturz beim Ausweichmanöver oder Bremsen.
Az.: III/1 151-40