Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 219/2024 vom 06.03.2024

Unfallbilanz 2023

Im Jahr 2023 sind in Deutschland 2.830 Menschen bei Unfällen im Straßenverkehr ums Leben gekommen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen weiter mitteilt, waren das 1,5 Prozent oder 42 Todesopfer mehr als im Jahr 2022 und 7,1 Prozent weniger als 2019, dem Jahr vor der Corona-Pandemi. 

Auch die Zahl der Verletzten stieg 2023 gegenüber dem Vorjahr leicht an, und zwar um 1,0 Prozent auf gut 364.900 Personen. Im Vergleich zum Vor-Corona-Jahr 2019 waren das 5,0 Prozent oder 19.500 Verunglückte weniger. Insgesamt registrierte die Polizei im Jahr 2023 gut 2,5 Millionen Unfälle und damit 4,5 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Bei 2,2 Millionen Unfällen blieb es bei Sachschäden (+5,0 Prozent). Die Zahl der Unfälle, bei denen Menschen verletzt oder getötet wurden, stieg um 0,4 Prozent auf rund 290.800. Zum Vergleich: Im Vor-Corona-Jahr 2019 hatte die Polizei rund 2,7 Millionen Unfälle registriert, darunter 300.000 mit Personenschaden.

Detailliertere Ergebnisse liegen für den Zeitraum Januar bis November 2023 vor. Sie zeigen einen starken Anstieg bei den ums Leben gekommenen Fußgängerinnen und Fußgängern mit 12,3 Prozent (+40 Getötete) gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Deutliche Rückgänge im Vergleich zum Vorjahreszeitraum wurden bei den getöteten Insassen von Güterkraftfahrzeugen mit -13,3 Prozent (-16 Getötete) und bei den Fahrradfahrenden mit -7,6 Prozent (-35 Getötete) ermittelt.

Anmerkungen des DStGB und StGB NRW

Es bedarf weiterhin Anstrengungen, um die Unfallzahlen und Zahl der im Straßenverkehr getöteten in Deutschland zu reduzieren. Im Rahmen der weiterhin ausstehenden Reform des StVG und der StVO ist u.a. beabsichtigt, die Einrichtung von Fußgängerüberwegen erheblich zu erleichtern. Solche Vorhaben sind in vielen Städten und Gemeinden gewollt, scheitern jedoch an bürokratischen und unzeitgemäßen Hürden im Straßenverkehrsrecht. Der Gesetzgeber muss den Kommunen vor Ort endlich mehr Entscheidungsmöglichkeiten zugestehen und eine sachgerechte Gestaltung des Verkehrs vor Ort zutrauen.

Pressemitteilung des Statistischen Bundesamts vom 27.02.2024 mit weiteren Daten: www.destatis.de

Az.: 33 0 003/002

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