Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 417/2008 vom 19.06.2008

Unfallkommission in Nordrhein-Westfalen

Das Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes hat jetzt den gemeinsamen Runderlass des Innenministeriums und des Ministeriums für Bauen und Verkehr – III B 3 – 75 – 05 / 2 – vom 11.03.2008 veröffentlicht. Der Erlass regelt auf Grundlage der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu § 44 der Straßenverkehrsordnung die Arbeit der Unfallkommission als eine gemeinsame Aufgabe von Straßenverkehrs-, Polizei- und Straßenbaubehörden im Land.

Er ersetzt den Vorläufererlass vom 22.05.2003 zur Auswertung von Straßenverkehrsunfällen. Der überarbeitete Erlass wurde aufgrund der positiven Erfahrungen in seinen Grundzügen weitgehend beibehalten, berücksichtigt aber die aus der Anwendungspraxis zwischenzeitlich resultierenden notwendigen Änderungen. Wesentliche Neuerung ist das organisatorische Verfahren zur Identifikation von Unfallhäufungsstellen.

Der Erlass ist über die Bezirksregierungen im E-Mail-Wege an die Straßenverkehrs- und Straßenbaubehörden weitergeleitet worden.

Az.: III/1 151 - 40

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