Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 68/2015 vom 21.01.2015

Unterbringungsmöglichkeiten für Asylbegehrende und Flüchtlinge

Mit Schnellbrief Nr. 222/2014 vom 01.12.2014 an die StGB NRW-Mitgliedskommunen hatte die StGB NRW-Geschäftsstelle über die Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes berichtet. Zugleich wurde mitgeteilt, dass der Bund zukünftig den Kommunen Immobilien des Bundes mietzinsfrei zur Unterbringung von Asylbewerbern überlassen will.

In Umsetzung dieses Beschlusses hat die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) nunmehr mitgeteilt, dass sie gerne die kommunalen und staatlichen Einrichtungen bei der Suche nach geeigneten Objekten zur Unterbringung von Asylbegehrenden und Flüchtlingen unterstützt und die örtlichen Ansprechpartner benannt. Im Einzelnen sind dies:

Für Rückfragen steht auch Herr Jürgen Lubitz im MIK NRW (Tel.: 0211 871-3273, E-Mail: juergen.lubitz@mik.nrw.de ) zur Verfügung. Derzeit besitzt die BImA insgesamt 621 leer stehende Wohneinheiten in Nordrhein-Westfalen. Die entsprechende Übersicht kann von StGB NRW-Mitgliedskommunen im StGB NRW-Internet (Mitgliederbereich) unter den Rubriken "Fachinfo & Service/Fachgebiete/Bauen und Vergabe" sowie "Fachinfo & Service/Fachgebiete/Recht und Verfassung/Ausländerrecht" abgerufen werden.

Um Kenntnisnahme wird gebeten. Für eine gelegentliche Rückmeldung über Erfahrungen zur Zusammenarbeit mit der BImA bei der Flüchtlingsunterbringung wäre die StGB NRW-Geschäftsstelle dankbar.

Az.: II/1 620-00

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