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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 582/2006 vom 25.07.2006
Unternehmenssteuerreform 2008
Trotz der starken Betroffenheit der Städte, Gemeinden und Landkreise von den Entscheidungen über die Unternehmenssteuerreform im Jahre 2008 sind die kommunalen Spitzenverbände bisher nicht in die Beratungen auf Bundesebene eingebunden worden. Im Rahmen der Diskussion der Unternehmenssteuerreform 2008 soll auch über die Zukunft der wichtigsten Steuerquelle der kommunalen Ebene entschieden werden. Die vom Bundeskabinett vor der Sommerpause beschlossenen Eckpunkte lassen darauf schließen, dass in der Koalitionsarbeitsgruppe eine Reihe gravierender substantieller Änderungen der Gewerbesteuer diskutiert wird.
Das wachsende Aufkommen der Gewerbesteuer seit 2004 unterstreicht, dass diese Steuer für die Kommunen von existenzieller und weiter zunehmender Bedeutung ist. Über ihre künftige Form und Ausgestaltung darf nicht ohne eine angemessene Beteiligung der Städte und Gemeinden als Steuergläubiger entschieden werden.
Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände hat sich daher mit einem Schreiben an Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel gewandt und sowohl umfassende Informationen zu der steuerpolitischen Diskussion als auch eine angemessene Einbeziehung der kommunalen Spitzenverbände in die Arbeiten der Koalitionsarbeitsgruppe zur Reform der Unternehmensbesteuerung eingefordert. Im Anschluss daran haben der Deutsche Städte- und Gemeindebund und der Deutsche Städtetag auch die beiden Vorsitzenden der Arbeitsgruppe, Bundesfinanzminister Peer Steinbrück und Ministerpräsident Roland Koch, entsprechend angeschrieben. In diesem Schreiben haben die Spitzenverbände zu einzelnen Inhalten des Eckpunktepapiers der Koalition Stellung genommen. Dabei ist insbesondere noch einmal der besondere Charakter der Gewerbesteuer und ihre Bedeutung für die Städte und Gemeinden betont worden.
Inzwischen haben Bundesminister Steinbrück und Ministerpräsident Koch die Wirtschaftsverbände und die Gewerkschaften angeschrieben und sie aufgefordert, ihre Vorstellungen in die abschließende Entscheidungsfindung einzubringen. Anders als in der Presse dargestellt, bedeutet dies keine Einbindung der Wirtschaftsverbände oder der Gewerkschaften in die Koalitionsarbeitsgruppe. Aus Kreisen der Arbeitsgruppe hieß es, man habe auf ein ähnliches Schreiben an die kommunalen Spitzenverbände verzichtet, weil deren Position ausreichend bekannt sei.
Für die kommunale Seite ist an dem Schreiben interessant, dass ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass die Kommunen keine Einnahmen verlieren dürfen und die Stetigkeit der kommunalen Einnahmen gewahrt bleiben muss.
Parallel zu den Schreiben an die Politik hat die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände am 24. Juli 2006 eine Pressemitteilung mit dem nachfolgend wiedergegebenen Text veröffentlicht:
Die kommunalen Spitzenverbände haben die Bundesregierung aufgefordert, sie an den weiteren Beratungen über die Unternehmenssteuerreform zu beteiligen. Obwohl Städte, Gemeinden und Landkreise wegen der Gewerbesteuer von den Entscheidungen über die Unternehmenssteuerreform stark betroffen seien, würden sie bisher in die Beratungen nicht einbezogen, kritisierten heute die Präsidenten der kommunalen Spitzenverbände, Münchens Oberbürgermeister Christian Ude (Deutscher Städtetag), der Bergkamener Bürgermeister Roland Schäfer (Deutscher Städte- und Gemeindebund) und der Landrat des Landkreises Südwestpfalz, Hans Jörg Duppré (Deutscher Landkreistag): Wir erwarten, dass über die Zukunft der wichtigsten Steuerquelle der kommunalen Ebene mit den Kommunen und nicht ohne sie entschieden wird. Unsere Beteiligung muss der Rolle der Kommunen als dritte föderale Ebene und als Steuergläubiger gerecht werden.
Die vom Bundeskabinett beschlossenen Eckpunkte zur Unternehmenssteuerreform lassen nach Einschätzung der kommunalen Spitzenverbände darauf schließen, dass in der Arbeitsgruppe der Koalition eine Reihe gravierender substanzieller Änderungen der Gewerbesteuer diskutiert werden. In den Eckpunkten seien die einzelnen Elemente einer veränderten Gewerbesteuer noch offen gelassen worden, jetzt würden verschiedene Wege geprüft. Das wachsende Aufkommen der Gewerbesteuer seit 2004 unterstreicht, dass diese Steuer für die Kommunen von existenzieller und weiter zunehmender Bedeutung ist. Die Kommunen gehören zu den Hauptbetroffenen einer Unternehmenssteuerreform und dürfen deshalb nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden, sagten die Präsidenten der kommunalen Spitzenverbände.
Az.: IV 921-23/1