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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 274/2000 vom 20.05.2000
Unternehmensteuerreform: Anhebung der Gewerbesteuerumlage
Der Regierungsentwurf der Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag sah im Zusammenhang mit der Reform der Unternehmensbesteuerung bislang erhebliche Erhöhungen der Gewerbesteuerumlage in den kommenden Jahren vor. Im Rahmen der Anhörungen im Finanzausschuß des Deutschen Bundestages konnte diese aus Sicht der Städte und Gemeinden nicht akzeptable Erhöhung der Gewerbesteuerumlage zwar nicht gänzlich verhindert, jedoch zumindest etwas abgeschwächt werden. Das Beratungsergebnis des Finanzausschusses ist im Vergleich zum ursprünglichen Gesetzentwurf nachfolgend dargestellt:
Ursprünglicher Gesetzentwurf | Beratungsergebnis Finanzausschuß vom 10.05.2000 | |
Bundesvervielfältiger | ||
Heute | 19% | 19% |
2001 | 26% | 24% |
2002 | 33% | 29% |
2003 | 38% | 34% |
2004 | 38% | 34% |
2005 | 38% | 34% |
Ab 2006 | 38% | 31% |
Landesvervielfältiger Alte Bundesländer | ||
Heute | 55% | 55% |
2001 | 61% | 59% |
2002 | 68% | 64% |
2003 | 73% | 69% |
2004 | 73% | 69% |
2005 | 73% | 69% |
Ab 2006 | 73% | 66% |
Mit dieser etwas moderater ausfallenden Erhöhung der Gewerbesteuerumlage wird den seitens der kommunalen Spitzenverbände im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens vorgetragenen Argumenten teilweise Rechnung getragen. Dies gilt insbesondere für die nunmehr vorgesehene Absenkung der Gewerbesteuerumlage vom Jahr 2006 an. Unter Hinweis auf den hohen Anteil der zeitlich vorgezogenen Mehreinnahmen durch Abschreibungseffekte hatten die kommunalen Spitzenverbände dargelegt, daß es insoweit allenfalls zu einer zeitlich befristeten Umlageerhöhung kommen dürfe. Kein Gehör fand demgegenüber der kommunale Hinweis auf die ausgesprochen risikobehafteten Berechnungsgrundlagen, die im übrigen zur Begründung der Umlageerhöhung herangezogen werden. Offenbar sind weder die Bundesregierung noch die Koalitionsfraktionen bereit, der Argumentation der kommunalen Spitzenverbände zu den Schätzrisiken zu entsprechen und den gewünschten "Sicherheitsabstand" vorzusehen. Der abschließende Bericht des Finanzausschusses zum Steuersenkungsgesetz soll weiter eine sog. Revisionsklausel zur Gewerbesteuerumlage enthalten. Diese soll folgenden Wortlaut haben: "Spätestens Anfang 2004 ist im Lichte der Erkenntnis, wie die Unternehmensteuerreform sich tatsächlich auf die Gewerbesteuereinnahmen der Gemeinden auswirkt, zu überprüfen, ob die mit diesem Gesetz verfolgte Anhebung der Gewerbesteuerumlage noch gerechtfertigt ist". Vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit vergleichbaren Revisionsklauseln in anderen Sachzusammenhängen ist jedoch hinsichtlich ihrer tatsächlichen Wirksamkeit durchaus Skepsis angebracht.
Az.: IV/1-920-03/2