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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 189/2000 vom 05.04.2000
Unternehmensteuerreform
Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände hat in einer gemeinsamen Stellungnahme vom 08.03.2000 zum Entwurf eines Gesetzes zur Senkung der Steuersätze und zur Reform der Unternehmensbesteuerung zusammenfassend wie folgt Stellung genommen:
"Im Mittelpunkt dieser Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände stehen die erheblichen Auswirkungen auf die Finanzen der Städte, Gemeinden und Kreise sowie die Grundsatzfrage der Vertretbarkeit der Teilanrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer. Im Hinblick auf die finanziellen Auswirkungen bei den Städten und Gemeinden, aber auch unter grundsätzlichen Gesichtspunkten, gibt uns insbesondere die erneut geplante massive und unbefristete Anhebung der Gewerbesteuerumlage Anlass zu Kritik.
I. Zusammenfassende Bewertung des Gesetzentwurfs
Zu den für die Kommunen zentralen Fragen des Gesetzentwurfs stellen die kommunalen Spitzenverbände fest:
1. Die kommunalen Spitzenverbände unterstützen grundsätzlich eine Steuerentlastung der Unternehmen. Sie ist notwendig, um den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken. Dabei sind neben den geplanten körperschaftsteuerlichen Entlastungen der Kapitalgesellschaften spürbare Entlastungen auch der Personenunternehmen notwendig.
2. Die kommunalen Spitzenverbände begrüßen die Entscheidung der Bundesregierung, für 2001 Änderungen der Gewerbesteuer nicht vorzunehmen und die ausdrückliche Zusage, auch bei künftigen Reformschritten unter Einbeziehung der Gewerbesteuer den - im Zusammenhang mit der Gewerbekapitalsteuerabschaffung in seiner Schutzwirkung verstärkten - Art. 28 Abs. 2 GG voll zu wahren. Die kommunalen Spitzenverbände stellen erneut klar, dass über die Zukunft der Gewerbesteuer nur im Rahmen der notwendigen Gemeindefinanzreform und nicht im Rahmen der Unernehmenssteuerreform entschieden werden darf.
3. Trotz einer Reihe gravierender Bedenken bewerten die kommunalen Spitzenverbände die einkommensteuerliche Teilanrechnung der Gewebesteuer als vertretbaren Weg zur Entlastung der Personenunternehmen. Um den Befürchtungen der Kommunen um den Bestand der Gewerbesteuer zu begegnen, erwarten die kommunalen Spitzenverbände aber eine eindeutige Klarstellung, dass auch künftig keine Ausdehnung der Teilanrechnung auf die Kapitalgesellschaften und keine weiteren Anhebungen des Anrechnungshebesatzes beabsichtigt sind.
4. Die erneute massive Erhöhung der Gewerbesteuerumlage zugunsten von Bund und Ländern von rd. 20 auf fast 30 % des Gewerbesteueraufkommens lehnen die kommunalen Spitzenverbände ab. Angesichts der hohen Schätzrisiken bei der Quantifizierung der Gewerbesteuermehreinnahmen, die durch die erhöhte Gewerbesteuerumlage abgeschöpft werden sollen, und angesichts der schon mittelfristig rückläufigen Gewerbesteuermehreinnahmen infolge der veränderten Abschreibungsmodalitäten dürfen die Entscheidungen über die Anhebung der Gewerbesteuerumlage nicht jetzt langfristig auf der Basis der BMF-Schätzungen getroffen und auf dem Höchststand der geschätzten Gewerbesteuermehreinnahmen festgeschrieben werden.
5. Für die Kommunen führt der Gesetzentwurf nach den BMF-Schätzungen insgesamt zu unmittelbaren Steuerverlusten und mittelbaren Zuweisungsverlusten im Steuerverbund des kommunalen Finanzausgleichs, die bis zum Jahr 2006 bereits auf 12,6 Mrd. DM anwachsen (vgl. Tabelle). Damit sollen die Kommunen bereits ab 2004, aber insbesondere ab 2006 (23,2 %) erheblich stärker zur Mitfinanzierung dieses Gesetzes herangezogen werden, als sie derzeit am Steueraufkommen beteiligt sind (unter 20 %). Dieses Ergebnis gilt auch für die unmittelbaren Auswirkungen des Steuersenkungsgesetzes auf die gemeindlichen Steuereinnahmen: Mit den vom BMF geschätzten Steuerausfällen von 8,3 Mrd. DM sollen die Städte und Gemeinden im Jahr 2006 15,3 % der Belastungen durch dieses Gesetz tragen, obwohl der Anteil ihrer Steuereinnahmen am Steueraufkommen derzeit nur bei 12 ½ % liegt. Das können die kommunalen Spitzenverbände nicht akzeptieren. Dieses Ergebnis ist auch nicht mit dem in der Koalitionsvereinbarung erklärten Willen zur Stärkung der Kommunen vereinbar.
Die außerordentlich hohen Steuer- und Zuweisungsverluste infolge dieses Gesetzentwurfs und der letzten Stufe des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002, die nicht nur im Jahr 2001 (6,2 Mrd. DM), sondern selbstverständlich auch danach zusätzlich verkraftet werden müssen, stellen die Kommunen vor gewaltige, meist aus eigener Kraft nicht lösbare Probleme. Denn die Kommunen haben eigene Konsolidierungspotentiale in der bisher längsten und härtesten Konsolidierungsphase seit 1992 bereits weitgehend ausgeschöpft und ihre Investitionen massiv zurückfahren müssen. Angesichts der Dimension dieser Mindereinnahmen muss die unverzichtbare Überprüfung der Aufgaben ein gemeinsames Anliegen von Bund, Ländern und Gemeinden sein. Weitere Versuche der Lastenverschiebung auf andere Ebenen müssen von vornherein ausgeschlossen werden.
Angesichts der aus eigener Kraft nicht lösbaren Finanzprobleme vieler Kommunen mit schon jetzt hochgradig defizitären Verwaltungshaushalten, die sich durch das Steuersenkungsgesetz noch erheblich verschärfen werden, duldet die Vorbereitung einer Gemeindefinanzreform keinen längeren Aufschub."
Die vollständige Stellungnahme ist im Intranet des Städte- und Gemeindebundes NRW einsehbar.
Az.: IV-920-03/2