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Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit
StGB NRW-Mitteilung 425/2012 vom 10.08.2012
Unterstützung für Jugendliche mit schweren Behinderungen
Schülerinnen und Schüler mit schweren Behinderungen bekommen in NRW künftig eine maßgeschneiderte Unterstützung beim Übergang von der Schule in Ausbildung und Beschäftigung. Das hat die Landesregierung mit der Bundesagentur für Arbeit und den beiden Landschaftsverbänden vereinbart.
Speziell qualifizierte Fachberaterinnen und Fachberater begleiten die Jugendlichen während der letzten drei Schuljahre und arbeiten dazu eng mit den Jugendlichen, ihren Eltern, Lehrkräften und der Berufsberatung zusammen. Zur Planung ihres Berufsweges wird geklärt, über welche Kompetenzen die Jugendlichen verfügen und welchen Unterstützungsbedarf sie haben. Je nach Einzelfall stehen Instrumente der Berufsorientierung und Berufsvorbereitung zur Verfügung: beispielsweise Betriebserkundungen, Langzeitpraktika oder auch ein Training arbeitsrelevanter sozialer Kompetenzen.
Das landesweite Angebot ist Teil des Aktionsplans „Eine Gesellschaft für alle — NRW inklusiv“. Es startet im kommenden Schuljahr und richtet sich an bis zu 3.000 Schülerinnen und Schüler pro Jahrgang mit den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung, Hören und Kommunikation, Körperliche und motorische Entwicklung sowie Sehen und Sprache. Damit werden die im Rahmen des bisherigen NRW-Modellvorhabens „STAR — Schule trifft Arbeitswelt“ erprobten Ansätze zur Berufsorientierung jetzt in allen Regionen ausgebaut.
Dafür stehen zunächst rund neun Millionen Euro aus dem Bundesprogramm „Initiative Inklusion“ zur Verfügung. Dieses wird aus Mitteln der Ausgleichsabgabe gespeist, die Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten zahlen müssen, die keine oder nicht genügend Menschen mit schweren Behinderungen beschäftigen. Das neue Angebot für Jugendliche mit schweren Behinderungen soll in das neugestaltete allgemeine Übergangssystem Schule-Beruf in NRW überführt werden
Az.: III 850