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Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 395/2021 vom 22.07.2021
Unwetterfolgen- Zuständigkeiten der gesetzlichen Unfallversicherung gebündelt
Das Unwetter hat zu einer unfassbaren Katastrophe im nördlichen Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen geführt. Unser Mitgefühl ist bei allen Verstorbenen und Verletzten, insbesondere bei den im Einsatz verstorbenen Feuerwehrangehörigen.
Der Spitzenverband der Unfallversicherung, die DGUV hat den Ausruf eines Großschadens veranlasst und für Nothelfer und Betroffene aus der gesetzlichen Unfallversicherung zwei koordinierende Stellen eingerichtet. Hier sollen zentral alle Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherung aufgefangen werden.
Die Aufgabe der koordinierenden Stelle für das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt die Unfallkasse NRW. Bitte richten Sie ihre Kommunikation in diesem Zusammenhang an:
Tanja Renner, Unfallkasse NRW, Tel. 0211 2808-2624, Mail: T.Renner@unfallkasse-nrw.de
Az.: 14.3.17-004/001