Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 522/2008 vom 22.08.2008

Urheberrecht bei Fotokopien an Schulen

Die Geschäftsstelle hatte bereits in den Mitteilungen für den Monat Mai (lfd. Nr. 276/2008) über die aktuellen Entwicklungen zum Urheberrecht bei Fotokopien an Schulen informiert. Zwischenzeitlich hat das Ministerium für Schule und Weiterbildung Folgendes mitgeteilt:

„Aus gegebenem Anlass möchte ich Sie über den aktuellen Sachstand bezüglich des Urheberrechts beim Fotokopieren an Schulen informieren.

Zwischen den Rechteinhabern und den Verhandlungsführern der Länder ist Ende Juni 2008 Einvernehmen über den Abschluss und den wesentlichen Inhalt eines Gesamtvertrages für die Jahre 2008, 2009 und 2010 erzielt worden. Seit Ende Juli 2008 liegt nun auch ein Arbeitsentwurf für den neuen Gesamtvertrag vor, der derzeit in den zuständigen Gremien beraten wird.

Kerninhalt des Entwurfs ist, dass die Rechteinhaber den Nutzern über die bisherigen Lizenzen hinaus eine Lizenz zum Vervielfältigen von Werken, die für den Unterrichtsgebrauch bestimmt sind, einräumen und die Länder die dafür anfallenden Vergütungen weiterhin mit befreiender Wirkung für die Schulkostenträger übernehmen. Im Jahr 2009 soll eine repräsentative Erhebung zum Umfang des Fotokopierens an Schulen durchgeführt werden. Zudem sind die Schulbuchverlage zum Abschluss eines Gesamtvertrages nur unter der Bedingung bereit, dass die Schulverwaltungen in Zusammenarbeit mit den Verlagen und ggf. den kommunalen Spitzenverbänden Initiativen ergreifen, um das Bewusstsein für den Wert und die Bedeutung der Urheberrechte bei Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern zu stärken.

Da der Gesamtvertrag voraussichtlich erst im Herbst 2008 unterzeichnet werden kann, wurde das bestehende Moratorium zur weiteren Anwendbarkeit des Gesamtvertrages von 1996 auch auf Werke, die für den Unterrichtsgebrauch bestimmt sind, vom Verband der Schulbuchverlage (VdS) im Namen seiner Mitgliedsverlage bis zum 31. Oktober 2008 verlängert. Damit besteht für die Schulen auch weiterhin die notwendige Rechtssicherheit.

Sobald der Gesamtvertrag unterzeichnet werden konnte, werde ich Ihnen eine Kopie übermitteln.“
Die Geschäftsstelle wird über den aktuellen Sachstand berichten.

Az.: IV/2 320-1

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